Schließen

Fußgänger im Straßenverkehr Alkohol allein begründet keine Haftung

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Um einem Fußgänger das überwiegende Verschulden an einem Verkehrsunfall zu attestieren, reicht es nicht aus, dass dieser zum Unfallzeitpunkt betrunken war. Das urteilende Gericht muss zudem weitere Feststellungen bezüglich Entfernungen, Abständen, Endlagen und Geschwindigkeiten treffen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (AZ: VI ZR 255/12).

Im vorliegenden Fall hatte laut kostenlose-urteile.de eine Fußgängerin innerhalb einer Ortschaft die Straße überquert. Dabei wurde sie von einem Auto erfasst und schwerverletzt. Eine Blutprobe ermittelte eine Blutalkoholkonzentration von 1,75 Promille bei der Frau. Dennoch klagte die Frau aufgrund des Vorfalls auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Die Vorinstanzen – das Landgericht Hildesheim und das Oberlandesgericht Celle – wiesen die Klage ab. Das Oberlandesgericht Celle begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Fußgängerin am Zustandekommen des Unfalls ein überwiegendes Mitverschulen anzulasten sei. Das Verschulden der Fußgängerin habe derart überwogen, dass die Betriebsgefahr des Fahrzeugs dahinter zurückgetreten sei.

Oberlandesgericht Celle muss nochmal ran

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Oberlandesgerichts jedoch auf und  verwies es zur Neuentscheidung an das Gericht zurück. Die Begründung: Die Tatsache, dass ein Fußgänger in erheblich alkoholisiertem Zustand unter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung eine Straße überquert ohne auf den Verkehr zu achten, führe nicht zu einem überwiegenden, die Haftung des Autofahrers ausschließenden, Mitverschulden.

Das Gericht müsse vielmehr weitere Feststellungen treffen. Dazu gehörten etwa umfangreiche Details zum Unfallhergang wie Entfernungen, Abstände, Endlagen und Geschwindigkeiten. Ohne diese Feststellungen könne das Gericht nicht wissen, welche Wegstrecke die Fußgängerin auf der Fahrbahn bis zum Erreichen des Kollisionsorts zurückgelegt hatte oder ob die Autofahrerin die Fußgängerin hätte sehen können und ob eine sofortige Reaktion der Autofahrerin den Unfall hätte verhindern können.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Matthias Pfitzenmaier Matthias Pfitzenmaier Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho: Bereitschaft trotz Ladezeit Chef droht mit Abmahnung, wenn wir den Fahrtenschreiber beim Abladen nicht auf Bereitschaft stellen.
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.