Um ihren Pflichten in puncto Ladungssicherung nachzukommen, reicht es nicht aus, wenn Fuhrparkleiter ihre Fahrer sorgfältig schulen und zudem anweisen, Probleme bei Sicherung von Ladung zu melden.
Sie müssen außerdem die Beachtung ihrer Weisungen durch gelegentliche, nicht angekündigte Kontrollen überprüfen. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg laut anwalt.de entschieden (AZ: 2 Ss OWi 659/13). Die Tätigkeit des Fuhrparkleiters oder Disponenten dürfe sich nicht auf zufällig entdeckte Verstöße beschränken. Verborgene Mängel könnten nur durch gezielte Kontrollen entdeckt werden. Nach Auffassung des Gerichts dürfen diese Kontrollen auch stichprobenartig erfolgen, müssten aber im Gesamtbild eine planmäßige Kontrolle der Einhaltung von Ladungssicherungsvorschriften erkennen lassen.
Wie vermint das Feld der Ladungssicherung ist, zeigt ein Beispiel der Internetseite lasi-mobil.de. Wiedermal gilt: Humor ist, wenn man trotzdem lacht.