Förderung für 2010 läuft an

Ab 1. November können die Unternehmen des Güterkraftverkehrs für die Förderprogramme „Aus- und Weiterbildung“ sowie „De-minimis“ des Jahres 2010 Anträge einreichen.

Das teilt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit. Die für den Antrag erforderlichen Vordrucke, Ausfüllhilfen, Merkblätter und weiterführenden Informationen stehen den Firmen ab November auf den Internetseiten des BAG unter www.bag.bund.de zur Verfügung. Anträge für das Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“ können laut BAG bis zum 15. Februar 2010 gestellt werden. Beim Programm „De-minimis“ läuft die Frist bis zum 31. März. Maßgebend sei der Eingang des vollständigen Antrags beim BAG. Das Bundesamt weist bereits jetzt darauf hin, dass künftig nur schwere Nutzfahrzeuge für die Förderung berücksichtigt werden können, bei denen der Antragssteller selbst Eigentümer oder in den Zulassungsbescheinigungen eingetragener Halter ist. Das Fördervolumen sei begrenzt, so das BAG. Deshalb würden die Anträge entsprechend dem Antragseingang bearbeitet. Text: Georg Weinand Datum: 27.10.2009

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Beliebte Artikel Steffi Halm, Hahn Racing, Team Schwabentruck Truck-Rennsport Schwäbin auf Partnersuche Dekra Fokusbereiche legen 2023 zu Dekra wächst um acht Prozent