Ab 1. November können die Unternehmen des Güterkraftverkehrs für die Förderprogramme Aus- und Weiterbildung sowie De-minimis des Jahres 2010 Anträge einreichen.
Das teilt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit. Die für den Antrag erforderlichen Vordrucke, Ausfüllhilfen, Merkblätter und weiterführenden Informationen stehen den Firmen ab November auf den Internetseiten des BAG unter www.bag.bund.de zur Verfügung. Anträge für das Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“ können laut BAG bis zum 15. Februar 2010 gestellt werden. Beim Programm „De-minimis“ läuft die Frist bis zum 31. März. Maßgebend sei der Eingang des vollständigen Antrags beim BAG. Das Bundesamt weist bereits jetzt darauf hin, dass künftig nur schwere Nutzfahrzeuge für die Förderung berücksichtigt werden können, bei denen der Antragssteller selbst Eigentümer oder in den Zulassungsbescheinigungen eingetragener Halter ist. Das Fördervolumen sei begrenzt, so das BAG. Deshalb würden die Anträge entsprechend dem Antragseingang bearbeitet. Text: Georg Weinand Datum: 27.10.2009