Monique Müller ist unsere neue Expertin für Fragen des Familienrechts. gerade im Fernverkehr stehen Fahrer oft plötzlich vor dem Ende der Ehe – und suchen dringend Rat.
Viele Fernfahrer kennen diese Geschichte: Peter Weiland*, 45, hat erst vor zehn Jahren eine Umschulung zum Berufskraftfahrer gemacht. Der gelernte Fliesenleger fand auch gleich eine Stelle im Nahverkehr. Letztes Jahr fing er an, für die Familie mit zwei kleinen Kindern ein Haus zu bauen. Dann wurde das Geld knapp, Peter ging in den Fernverkehr: Kühltransport. Mehr Lohn, höhere Nettospesen, öfter am Wochenende draußen. Am Anfang hat seine Frau noch mitgemacht. Dann zog sie sich mehr und mehr zurück. Und schließlich hat sie ihm offenbart: "Ich habe einen anderen!" Peter war am Boden zerstört.
Zum Reden keine Zeit, Peter musste ja auf Tour. Aber jede Nacht schossen ihm die Gedanken durch den Kopf: Kann sie sich so einfach scheiden lassen? Was passiert mit den Raten für das Haus? Wie ist das mit dem Unterhalt für die beiden Kinder? Hilfe bei diesen und anderen Fragen bietet nun die Anwältin für Familienrecht, Monique Müller. "Dabei kann ich gleich ein wenig die Angst vor zu hohen Rechtsanwaltskosten nehmen, denn unter Umständen sind Mandanten sogar dazu berechtigt, Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen."
Scheiden tut weh, sagt der Volksmund. "Ausreichend ist allein, dass ein Ehegatte den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht und beide Parteien seit einem Jahr getrennt voneinander leben", sagt die Juristin. "Dabei kann die Trennung durchaus auch innerhalb der ehegemeinsamen Wohnung erfolgen, wenn jeder Ehegatte seinen eigenen Weg geht, die Eheleute getrennt schlafen und sich auch getrennt versorgen. Zudem ist zu beachten, dass derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, anwaltlich vertreten sein muss."
Anwaltlichen Rat suchen
Schon seit 2009 hat sich Müller auf Familienrecht spezialisiert. "Es ist wichtig, dass beide Parteien versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Das gilt insbesondere, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass es wichtig ist, dass gerade zu Beginn der Trennung so viele Punkte wie möglich für beide Seiten verbindlich geregelt werden." Je mehr Zeit vergeht, umso mehr überwiegen die Gefühle. Es baut sich Hass auf – eventuell, weil der andere Ehepartner wieder in einer neuen Beziehung ist. Das Umfeld ändert sich und die Eheleute werden mit der Zeit zwangsläufig von dritten Personen beeinflusst. "Um für beide Seiten einen fairen Cut zu vereinbaren, ist es von Vorteil, sich anwaltlichen Rat zu suchen."
Ein typisches Beispiel aus der täglichen Praxis: "Grundsätzlich hat derjenige Kindesunterhalt zu bezahlen, der die Kinder nicht überwiegend betreut", erklärt Müller. "Dessen Höhe bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle." Diese wiederum legt aufgrund des Einkommens und des Alters der Kinder die Höhe des Unterhalts fest. "Bei der Unterhaltsberechnung spielen viele einzelne Faktoren eine wichtige Rolle. So können Kredite, die bereits während der Ehe bestanden, vom Einkommen abgezogen werden. Spesen dagegen werden teilweise dem Einkommen hinzugerechnet, wenn diese auch versteuert werden."
Gerade aufgrund der Vielfältigkeit der Unterhaltsberechnung lohnt es sich auf jeden Fall, sich anwaltlich beraten zu lassen, da jeder Fall individuell ist. Der Selbstbehalt, der monatlich in jedem Fall verbleiben muss, ist gegenüber minderjährigen Kindern 1.080 Euro. "Den Kindesunterhalt schulden Väter wie Peter bis zum Abschluss der ersten Ausbildung", sagt Müller. "Doch auch hiervon gibt es wiederum Ausnahmen. Aus meiner täglichen Praxis kann ich dringend empfehlen, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen, da das Familienrecht von Fall zu Fall sehr individuell ist und oft auch wirtschaftliche Einschnitte mit sich bringt."
*Alle Namen von der Redaktion geändert