Die 300 um 1,3 Meter verlängerten Sattelzüge dürfen weitere sechs Jahre in Deutschland fahren – unabhängig von dem geplanten Feldversuch für Lang-Lkw.
Die Regierung von Schwaben hat nach einem Antrag des Fahrzeugbauers Kögel aus Burtenbach die Ausnahmegenehmigung um weitere sechs Jahre verlängert, wie eine Sprecherin des bayerischen Verkehrsministeriums mitteilt. Die 2005 in den Verkehr gebrachten Fahrzeuge mit dem Namen Big-Maxx firmieren inzwischen als Euro-Trailer und sind deutschlandweit im Rahmen eines Großversuchs unterwegs. Zum 30. November waren die bisherigen Ausnahmegenehmigungen ausgelaufen.
Dass die Verlängerung unabhängig von den Regeln des geplanten Feldversuchs mit Lang-Lkw erfolgt, hat nach Angaben der Sprecherin einen triftigen Grund: Sie verweist darauf, dass die 300 Einheiten unter anderem nicht für den Kombinierten Verkehr geeignet seien. Der Feldversuch setze jedoch bahnfähiges Equipment voraus.
»Ein Euro-Trailer ist anders zu bewerten.«
Ohnehin leuchtet es Spediteuren nicht ein, warum der Einsatz des gestreckten Aufliegers durch den Feldversuch für Lang-Lkw geregelt werden soll. "Das alles in einen Topf werfen zu wollen halte ich nicht für zielführend", sagt Spediteur Siegfried Serrahn, Chef der Serrahn Spedition aus Osnabrück. "Ein Euro-Trailer ist anders zu bewerten."
Der verlängerte Sattelauflieger in seinem Fuhrpark – der einzige, der als Stahlvariante hierzulande auf die Straße kam – habe sich seit seiner Taufe am 20. August 2007 bewährt. "Er verhält sich völlig unproblematisch", sagt Serrahn und fragt: "Warum sollte es anders sein?" Von der Gesamtlänge sei der Euro-Trailer genauso zu bewerten wie ein Sattelzug mit Stapler oder ein Lkw mit um 1,5 Meter herausragender Ladung.
Euro-Trailer ist die bessere Wahl
Der Unterschied: Bei Auffahrunfällen ist der verlängerte Auflieger die bessere Wahl: "Er verfügt über einen Unterfahrschutz, was zu einer verbesserten Verkehrssicherheit beiträgt", argumentiert Serrahn. Dass ausgerechnet diese Fahrzeuge in der Ausnahmeverordnung denselben Restriktionen unterliegen sollen wie 25-Meter-Einheiten, stößt bei ihm auf Unverständnis. Sie dürften weder Gefahrgut transportieren noch das Lotter Kreuz passieren. "Ein Sattelzug mit Stapler oder 1,5 Meter herausragender Ladung dagegen darf es." Mehr über die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung lesen Sie in der neuen trans aktuell-Printausgabe auf Seite 1.