Fahrzeuge Winterreifenpflicht

In weiten Teilen Europas besteht Winterreifenpflicht.

Der Wintereinbruch hat in weiten Teilen Deutschlands für Schneechaos auf den Straßen gesorgt. Viele Unfälle hätten vermieden werden können, wenn sich die Autofahrer rechtzeitig im Oktober einen Termin besorgt hätten, um Winterreifen aufziehen zu lassen. Lange Wartezeiten in den Kfz-Werkstätten und einen möglichen Engpass bei dem gewünschten Reifenmodell kann man sich auf diese Weise ebenfalls ersparen. „Spät zu reagieren, ist aber immer noch besser, als weiterhin mit Sommerreifen zu fahren. Damit setzt man sich und andere einem unnötigen Unfallrisiko aus“, rät Vergölst-Reifenexperte Peter Groß. In Deutschland schreibt die Straßenverkehrsordnung unter Androhung von Bußgeld vor, dass Autos den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein müssen. Wie aber sieht es in unseren europäischen Nachbarländern aus? Dort gibt es zum Teil noch rigorosere Vorschriften, wie unser Überblick zeigt. Quelle: Vergölst Deutschland: Verwarnungs- oder Bußgeld bei nicht angepasster Bereifung möglich. Österreich: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen mit mindestens 4 mm Profil oder Schneeketten vorgeschrieben. (1.11.-15.4.) Schweiz: Schneeketten können auf bestimmten Strecken angeordnet werden. Italien: Aostatal: Winterreifenpflicht. (15.10.-15.4.) Frankreich: Winterreifenpflicht, wenn durch Beschilderung gefordert. Slowenien: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben. (15.11.-15.3.) Schweden und Norwegen: Winterreifenpflicht, jedoch nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Finnland: Winterreifenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t Gewicht (1.12.-28.2.) Ungarn und Kroatien: Bei winterlichen Straßenverhältnissen kann ohne mitgeführte Schneeketten die Einreise verweigert werden. Mazedonien: Wer mit Sommerreifen fährt, muss Schneeketten mitführen. Litauen: Winterreifenpflicht vom 1.11.-1.4. Lettland und Estland: Winterreifenpflicht vom 1.12. -28.2. Tschechien: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen mit mindestens 4 mm Profil vorgeschrieben, wenn durch Beschilderung gefordert. (1.11.-30.4.) Slowakei: Voraussichtlich ab 1.1.09 angepasste Bereifung gefordert, Winterreifenpflicht für Fahrzeuge über 3,5 t Serbien: Angepasste Bereifung gefordert. Benelux, Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien Türkei: Winterreifen in bestimmten Regionen empfohlen.

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