Die EU-Verkehrsminister sollen von der Europäischen Kommission eine gründliche Folgeabschätzung der künftigen Fahrgastrechte verlangen. Das haben die vier Verbände ECTAA, ETOA, UITP und IRU, die Unternehmen des Personen- und Reiseverkehrs repräsentieren, gefordert. Nach Ansicht der Verbände sollen die Stadt-, Intercity- und Regionalverkehre von den künftigen Fahrgastrechten ausgenommen werden. Der vorliegende Vorschlag sei widersinnig, wenn man die integrierten lokalen und regionalen öffentlichen Verkehrsnetze betrachte, die die umweltverträgliche Mobilität der EU-Bürger sicherten. Es sei eine echte Folgenabschätzung erforderlich, die alle Kosten und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen beachte, sollten die vorgeschlagenen Regelungen eingeführt werden. Die Verbände wiederholen ihre Forderung nach umsetzbaren Lösungen, die einen fairen Kompromiss zwischen den Interessen der Fahrgäste und denen der Verkehrsbetriebe bilden. Vor allem gehe es um die hohe Gefährdungshaftung der Verkehrsbetriebe bis zu 220.000 Euro pro Passagier im Falle eines Unfalls, die hohen Haftungsgrenzen bei Beschädigung oder Verlust von Passagiergepäck, die fehlende Transparenz bei der Verantwortung von Verkehrsunternehmen und Terminalbetreibern, mobilitätseingeschränkten Personen zu helfen sowie um die Haftung von Verkehrsbetrieben bei Überbuchung oder Verspätung.