Fahrzeuge Umweltzone: Parken ohne Plakette möglich

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Fehlt an einem in einer Umweltzone stehenden Fahrzeug die vorgeschriebene Plakette, so ist allein deshalb noch kein Bußgeld fällig. Das haben die Bremer Amtsrichter entschieden (AZ: 94 Owi 348/09). Rienes Parken in einer Umweltzone reiche für einen Verkehrsverstoß nicht aus. Erst das Fahren mit dem Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Plakette dürfe geahndet werden. Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, konnte an einem von Bayern nach Bremen überführten und dort abgestellten Fahrzeug die nachgeschickte Umweltzonen-Plakette witterungsbedingt zunächst nicht angebracht werden. Noch bevor das vor Ort nachgeholt wurde ahndeten Politessen den scheinbaren Parkverstoß. Zu Unrecht, wie die Bremer Amtsrichter meinen. Nach ihrer Auffassung lag in diesem Fall kein Halt- oder Parkverstoß im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes vor. Zwar umfasse die Rechtsprechung gegen Verkehrsverstöße in aller Regel auch den ruhenden Verkehr und damit ebenfalls das Parken. Doch Sinn und Zweck der beanstandeten Plakette sei allein die Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen. Ein parkendes Fahrzeug setze aber keine Partikelemissionen frei und beeinträchtige damit nicht die Reinheit der Luft.

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