Fahrzeuge Staatliche Förderung

Staatliche Förderung für schwere Nutzfahrzeuge.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung fördert mit staatlichen Zuschüssen Vorhaben in Unternehmen des Güterkraftverkehrs in den Bereichen Beschäftigung, Qualifizierung, Umwelt und Sicherheit. Bewilligungsbehörde hierfür ist das Bundesamt für Güterverkehr. Im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut haben sich der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung im Mai 2003 durch die Abgabe von drei inhaltsgleichen Erklärungen darauf verständigt, dass aufgrund der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterverkehr ein Harmonisierungsvolumen in Höhe von 600 Mio. Euro jährlich zu gewährleisten ist. Zum 1. September 2007 wurden 150 Mio. Euro p. a. durch Absenkung der Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau und 100 Mio. Euro pro Jahr durch das Förderprogramm zur Anschaffung umweltfreundlicher Lkw (sog. Innovationsprogramm) realisiert. Die verbleibende Harmonisierungslücke, die bislang durch abgesenkte Mautsätze geschlossen wurde, wird ab dem Jahr 2009 durch Kleinstbeihilfen (sog. "De-minimis"-Beihilfen) unter anderem für die Bereiche Umwelt und Sicherheit sowie Zuschüsse für die Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten im Güterkraftverkehr ausgefüllt werden. Der jährliche Zuwendungshöchstbetrag soll im Rahmen des "De-minimis"-Förderprogramms abhängig sein von der Zahl der schweren Nutzfahrzeuge, die auf das antragstellende Unternehmen verkehrsrechtlich zugelassen sind. Innerhalb dieses Höchstbetrages können Unternehmen des Güterkraftverkehrs unter anderem für den Erwerb von Fahrerassistenzsystemen oder die Anschaffung von Partikelminderungssystemen pro Jahr nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu 33.000 Euro erhalten. Bilden Transportunternehmen Berufskraftfahrer aus, sind im Rahmen des Förderprogramms "Aus- und Weiterbildung" Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Ausbildungskosten möglich. Entsprechendes gilt für die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten in Form von Lehrgängen, Seminaren oder Schulungen. Ansprechpartner und Bewilligungsbehörde ist in beiden Fällen das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Telefon: Montags bis freitags, jeweils von 09:30 Uhr bis 14:30 Uhr unter der Servicenummer 0221/5776-2699

Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? LNG/LPG (Unterschied) Warum LNG statt LPG? Tageskontrollblätter Können die Lenk- und Ruhezeiten über Tageskontrollblätter aufgezeichnet werden?
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.