Fahrzeuge Nachrüstpakete

Ladungssicherung – Bis zu 33.000 Euro Zuschuss

Mit einer Nachrüstaktion für Ladungssicherungspakete bietet Kögel ab sofort seinen deutschen Kunden eine attraktive Möglichkeit, ihre Trailer mit sinnvoller und effektiver Ladungssicherungstechnik auszustatten und gleichzeitig von staatlichen Fördermitteln zu profitieren. Bis zu 2.000 Euro pro fahrzeugbezogene Maßnahme und maximal 33.000 Euro pro Betrieb können Fuhrparkbetreiber aus dem aktuellen De-Minimis-Programm der Bundesregierung erhalten, wenn sie ihre vor dem 31. Oktober 2008 zugelassene Sattelauflieger mit einem der zahlreichen Ladungssicherungspakete nachrüsten, die Kögel für aktuelle wie auch für ältere Fahrzeuge bereithält. Das Angebot, das unter der Telefon-Hotline 01805KOEGEL36 abrufbar ist, umfasst unter anderem die Kögel Systems Solutions COILFIX für den Coiltransport oder STEELFIX für den Transport von Baustahlmatten, Rohren und Betonfertigteilen, aber auch Einrichtungen für die Sicherung von Teilladungen, Getränken sowie Papier- oder Kabelrollen. Selbst die Nachrüstung von Aufbau-Verstärkungen zur Erreichung der Aufbaufestigkeit nach EN 12642 XL ist bei älteren Kögel-Fahrzeugen möglich. „Die Kögel Nachrüstpakete ermöglichen es dem Transportunternehmer schnell und einfach seinen Sattelauflieger mit branchenspezifischen Ladungssicherungseinrichtungen aufzurüsten“, erläutert Lars Kirchner, Deutschland-Vertriebschef bei Kögel. Dadurch können Kögel-Kunden ohne große Investitionen ihr Angebot erweitern und zusätzliche Aufträge gewinnen. Grundsätzlich entsprechen die Kögel LaSi-Nachrüstungen den Kriterien des Förderprogramms der Bundesregierung, eine Bewilligung der Fördermittel wird jedoch in jedem Einzelfall vom Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG) geprüft. Anträge müssen vor dem Kauf beim BAG vorliegen und können noch bis 15. Mai 2009 gestellt werden. Um die Förderung so einfach wie möglich zu gestalten, bietet Kögel für Kunden von Ladungssicherungs-Nachrüstpaketen das Ausfüllen der entsprechenden Anträge als kostenlose Dienstleitung an. Nähere Informationen erhalten Interessenten unter der Hotline 01805KOEGEL36. Das aktuelle De-Minimis-Programm der Bundesregierung für die Transportwirtschaft fördert Maßnahmen, die der Verbesserung von Sicherheit und Umwelt dienen. Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit mehr als 12 t zulässigem Gesamtgewicht sind. Die Höhe der gesamten Zuwendungen pro Unternehmen errechnet sich aus der Anzahl der zum 31. Oktober 2008 auf das Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge und dem maximalen Förderbetrag von 600 Euro pro Fahrzeug. Pro Jahr kann ein Unternehmen höchstens 33.000 Euro Fördermittel aus dem Programm erhalten. Nähere Informationen sind auf der Internetseite des BAG unter www.bag.bund.de erhältlich.

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