BGL empfiehlt Mautzahlung nur unter Vorbehalt
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat seine Mitglieder aufgefordert, zur Wahrung ihrer Rechte bei Rechnungsstellung durch Toll Collect, die Bedenken gegen die erhöhten Mautsätze vorzutragen und die Maut seit Beginn des Jahres nur unter Vorbehalt zu bezahlen. Nach Auffassung des BGL verstößt die Berechnung der Mauthöhe gegen zwingende Vorgaben der einschlägigen EU-Wegekostenrichtlinie. Die jetzt von den Unternehmen zu versendenden Einspruchsschreiben seien Grundlage für das vom BGL angestrebte gerichtliche Musterverfahren. Der BGL erwartet, dass im Zuge dieses Verfahrens Fragen zur Mautberechnung in Deutschland dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt werden. Das entsprechende Musterschreiben an Toll Collect können die Mitgliedsunternehmen bei den BGL-Landesverbänden anfordern.