Die Staatsanwaltschaft München I hat heute im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens Büroräume der MAN AG und MAN Nutzfahrzeuge AG in München sowie Niederlassungen der MAN Truck & Bus Deutschland durchsucht. Es besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der Verdacht, dass zwischen 2002 und 2005 beim Verkauf von Nutzfahrzeugen verdeckte Provisionszahlungen in einer Gesamthöhe von ca. 1 Million Euro in Deutschland und mehrere Millionen Euro im Ausland erfolgt sind.
Die MAN AG hat der Staatsanwaltschaft die volle Unterstützung zur Aufklärung der Vorwürfe zugesichert und wird dazu mit den Ermittlungsbehörden eng kooperieren. Im Code of Conduct (Verhaltensrichtlinie) der MAN Gruppe ist für alle Mitarbeiter verbindlich festgelegt, dass Zuwendungen aller Art durch Mitarbeiter der MAN Gruppe mit dem Ziel, Aufträge oder unbillige Vorteile für MAN oder andere Personen zu erhalten, untersagt sind. MAN toleriert kein gesetzes- oder regelwidriges Verhalten. MAN geht gegen regelwidriges Verhalten vor Zur vollständigen Aufklärung des Verdachts auf missbräuchliche Provisionszahlungen hat MAN zusätzlich zur eigenen Revisionsabteilung eine externe Prüfungsgesellschaft beauftragt. Auch in den zurückliegenden Jahren wurden jährlich rund 80 Revisionsprüfungen bei Vertriebsgesellschaften und Niederlassungen im In- und Ausland vorgenommen. Speziell zu den jetzt betreffenden Provisionszahlungen in den Jahren 2002 bis 2005 wurde bereits 2007 eine spezielle interne Revision durchgeführt. Aufgrund des Umfanges der Geschäftstätigkeiten beinhalten solche Prüfungen Verdachtsfälle und Stichproben. Dabei ist es durch die interne Revision in einzelnen Fällen zu Beanstandungen von Zahlungsvorgängen gekommen. Daraus wurden sowohl organisatorische als auch angemessene personelle Konsequenzen gezogen. Die Regelungen zur Freigabe von rechtmäßigen Provisionen wurden in den vergangenen Jahren konsequent verschärft, um Transparenz sicher zu stellen. Dazu zählen das Vier-Augen-Prinzip, das Verbot von Barzahlungen sowie ein Ehrenkodex für Vertriebsmitarbeiter. Außerdem wurde ein Compliance-Programm eingeführt. MAN hat sich in den zurückliegenden Jahren in Konsequenz von mehreren Mitarbeitern, die nachweislich gegen die Regelungen verstoßen haben, getrennt. In Einzelfällen wurde darüber in den Medien berichtet. Sollten jetzt die internen oder staatsanwaltlichen Ermittlungen in weiteren Fällen persönliches Fehlverhalten von Mitarbeitern belegen, wird das Unternehmen auch künftig konsequent personalrechtliche Maßnahmen treffen.