Fahrzeuge MAN legt Amnestieprogramm für Mitarbeiter auf

Zur raschen und vollständigen Aufklärung des Vorwurfes unrechtmäßiger Provisionszahlungen hat MAN ein Amnestieprogramm für Mitarbeiter beschlossen. Beschäftigte des Unternehmens sollen freiwillig mit Hinweisen zur Aufklärung der Sachverhalte im Zusammenhang der laufenden Ermittlungen beitragen. Im Gegenzug verzichtet MAN grundsätzlich im Rahmen des Amnestieprogrammes auf mögliche Schadensersatzforderungen und Kündigungen.

Mitarbeiter, die am Amnestieprogramm teilnehmen wollen, können sich bis zum 16. Juni 2009 an den Ombudsmann der MAN Gruppe wenden. Der Ombudsmann kann Mitarbeiter vorab über das Amnestieprogramm informieren, ohne dass die Identität gegenüber dem Unternehmen bekannt gegeben wird. Die Amnestie gilt zwischen Mitarbeiter und Unternehmen, schützt aber nicht vor eventuellen strafrechtlichen Maßnahmen. Die Staatsanwaltschaft begrüßt aber eine uneingeschränkte Kooperation und wird dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei auskunftswilligen Mitarbeitern positiv berücksichtigen. MAN hat sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine interne Sonderprüfung zu Provisionszahlungen mit externen Experten eingeleitet. Das Amnestieprogramm ist sowohl ein wichtiger Bestandteil der laufenden internen Prüfung als auch ein Angebot zur Zusammenarbeit an möglicherweise betroffene Mitarbeiter. MAN hat ein hohes Interesse, dass alle Vorwürfe schnell und umfassend aufgeklärt werden.   Aufsichtsrat informiert über Beschluss zu unabhängiger Untersuchung Anlässlich der erhobenen Bestechungsvorwürfe hat der Aufsichtsrat der MAN AG gestern einstimmig eine unabhängige Untersuchung der Ordnungsmäßigkeit der geschäftlichen Aktivitäten der MAN AG und ihrer Teilkonzerne beschlossen. Untersucht werden soll auch die Compliance-Organisation. Der Aufsichtsrat unterstreicht damit den Willen des Unternehmens, die erhobenen Vorwürfe schnell und umfassend aufzuklären. Damit unterstützt er den Vorstand bei seinen Anstrengungen zur Aufklärung. Seit Bekanntwerden der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft hat sich zudem der Prüfungsausschuss bereits mit dem Vorgang befasst. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Wilmer Hale wurde mit der unabhängigen Untersuchung beauftragt. Sie wird regelmäßig an den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss der MAN AG berichten.

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