Die Europäische Union diskutiert neue Fahrzeugkonzepte und eine mögliche Überarbeitung der Richtlinie 96/53/EG. Darin geht es um höchstzulässige Abmessungen für Nutzfahrzeuge im innerstaatlichen und im grenzüberschreitenden Verkehr. Auch die höchstzulässigen Gewichte der Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr sind darin festgelegt. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) fordert in diesem Zusammenhang eine europaweit einheitliche Lösung. In einem Positionspapier spricht sich der Verband etwa dafür aus, die derzeitige Länge der Sattelanhänger von 13,62 Meter auf 14,92 Meter zu erhöhen. Hersteller dieses Fahrzeugtyps ist das Unternehmen Kögel mit seinem Fahrzeugtyp Big Maxx. Derzeit laufen etwa 300 Big Maxx im Testlauf in Polen. Zudem empfiehlt der BGL EU-weit für die Zuggesamtgewichte eine weitere Gewichtsklasse einzuführen -allerdings auf 46 Tonnen begrenzt. Im nationalen Verkehr solle jeder Mitgliedstaat über die Zulassung höherer Gewichte selbst entscheiden können. Damit die Straße nicht überlastet werde, sollten nach Ansicht des BGL Fahrzeuge mit sechs Achsen eingesetzt werden. Bei den Fahrzeugkonzepten präferiert der BGL allein die Kombination Motorwagen mit anhängter Dolly-Achse und aufgesatteltem Sattelanhänger. Sollte die EU sich für die Zulassung von modularen EU-Konzepten aussprechen, müsse nach Ansicht des BGL genügend Zeit eingeplant werden, damit die erforderlichen Voraussetzungen wie Infrastruktur geschaffen werden könnten. Bei den Fahrzeughöhen spricht sich der BGL für EU-weit gleiche Maße aus, die gängigen Lager- und Transportbehältermaßen entsprechen.