Fahrzeuge Halterhaftung im Verkehr

ADAC unterstützt Justizministerium gegen EU-Pläne.

Nur wer sündigt, soll auch zahlen - so die Aussage des ADAC. Damit stellt sich auch der ADAC auf die Seite des Justizministeriums und ist gegen die Einführung einer europaweiten Halterhaftung. Die EU will die Einführung der Halterhaftung, damit im Rahmen der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen die Zustellung von Bußgeldbescheide an Kfz-Halter ausreicht. Werner Kaessmann, Generalsyndikus des ADAC, sieht solche Pläne mit Sorge: „Die Einführung einer Halterhaftung im fließenden Verkehr würde für viele Fahrer bedeuten, dass sie für Verkehrssünden zur Verantwortung gezogen würden, die sie gar nicht selbst begangen haben. Damit würden verfassungsrechtlich garantierte Rechtsgrundsätze aufgegeben, was im Ergebnis zu einer Umkehrung der Beweislage und Bestrafung auf bloßen Verdacht führen würde.“ Der ADAC widmete sich diesem wichtigen Thema mit einer Rechtskonferenz in Berlin, bei der die Bundesjustizministerin Zypries die Position ihres Hauses bekräftigte. Zudem befassten sich nationale und internationale Rechtsexperten unter anderem mit der Frage, welche rechtlichen Lösungsmöglichkeiten es auch ohne Halterhaftung in Deutschland und auf EU-Ebene gibt, um grenzüberschreitende Bußgelder zu vollstrecken. ADAC und Bundesjustizministerium stimmen darin überein, dass ausländische Bußgelder aus der Halterhaftung in Deutschland nicht vollstreckt werden dürfen.

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