Italien will Trunkenheitsfahrten härter bestrafen
Italien plant, die Strafen für Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss drastisch zu verschärfen. Laut ADAC drohen bei Trunkenheitsfahrten mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von über 1,5 Promille die Beschlagnahme und Enteignung des Fahrzeugs sowie hohe Geldstrafen bis 6000 Euro und Haft. Das italienische Parlament muss der Verordnung vom 27. Mai 2008 allerdings noch zustimmen. Bereits bei einer BAK von 0,5 bis 0,8 Promille zahlt der Verkehrssünder bis zu 2000 Euro Strafe. Ab 0,8 Promille kommen zu den höchstens 3200 Euro Geldstrafe noch gegebenenfalls bis zu 6 Monate Haft hinzu. Die Haftstrafen werden allerdings bei Ersttätern meist zur Bewährung ausgesetzt. Bei einem Anteil von über 1,5 Promille Alkohol im Blut wird zusätzlich das Kraftfahrzeug sofort beschlagnahmt. Die gerichtliche Enteignung wird angeordnet, wenn es sich bei dem alkoholisierten Fahrer um den im Fahrzeugschein eingetragenen Halter des Kfz handelt. Im Falle einer Kontrolle sollte sich der Fahrer auf keinen Fall weigern, einen Alkoholschnelltest durchzuführen. Ansonsten können die Behörden laut Gesetz von einer BAK von über 1,5 Promille ausgehen und dementsprechend hohe Strafen verhängen.