Heute tritt das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKRFQG) in Kraft. Berufskraftfahrer, die ab heute ihre Fahrerlaubnis erwerben, müssen jetzt neben dem Führerschein eine Grundqualifikation absolvieren. In den nächsten fünf Jahren müssen sich diese Fahrer darüber hinaus weiterbilden. Die Weiterbildung dauert 35 Stunden und muss in jeweils mindestens sieben Stunden erteilt werden. Fahrer, die bereits eine Fahrerlaubnis haben, müssen keine Grundqualifikation durchlaufen. Sie sind aber auch verpflichtet eine Weiterbildung zu besuchen. Der Stichtag ist hier der 10. September 2014. Die Grundqualifikation und die Weiterbildung vermitteln etwa Wissen zu Güterkraftverkehr, Ladungssicherung sowie zu wirtschaftlichem und sicherem Fahren. Als Nachweis über die Teilnahme bekommen Fahrer die Schlüsselnummer 95 und das Datum der Geltungsdauer der Grundqualifikation oder der Weiterbildung in den Führerschein eingetragen.