Führerscheintourismus jetzt unterbunden.
In Deutschland tritt ab sofort die Neuregelung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft. „Fahrer mit deutschem Wohnsitz, die ihren Führerschein wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauch verloren haben, können sich den Weg nach Polen, Tschechien oder in ein anderes EU-Mitgliedsland sparen“, sagte Bundesverkehrminister Wolfgang Tiefensee zur neuen Verordnung. Dort ausgestellte Führerscheine sind in diesem Fall in Deutschland nicht mehr gültig. Auch Scheinwohnsitze zum Erwerb eines Führerscheins helfen nun nicht mehr weiter. Ausländische Fahrerlaubnisse werden künftig in Deutschland nicht mehr anerkannt, wenn Inhabern zuvor in Deutschland der Führerschein wegen eines schweren Verkehrsdelikts entzogen wurde. Damit gilt der Grundsatz der ausnahmslosen gegenseitigen Anerkennung des von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins so nicht mehr.