Unternehmen können sich bei Fragen rund um die Zertifizierung zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) an die Fides Treuhandgesellschaft in Bremen wenden. Fides gibt dabei nach eigenen Angaben einführende Hinweise sowie praktische Hilfe bei komplexen Fragestellungen. Auf Wunsch übernehme man auch die Beantragung. Zwar bestehe laut Fides kein AEO-Zwang. Dennoch würde der Status von immer mehr Unternehmen gefordert. Eine zertifizierung lohne sich auf jeden Fall, denn wer als AEO zugelassen sei, werde weniger kontrolliert und könne somit schneller liefern. Die Einführung des AEO ist eine Maßnahme im Rahmen der Zollsicherheitsinitiative der Europäischen Union. Ziel ist der durchgängige Schutz internationaler Lieferketten, vom Hersteller bis zum Endverbraucher. Um als AEO zugelassen zu werden, müssen Unternehmen hohe Anforderungen hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit, Zahlungsfähigkeit und der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften erfüllen. Unter anderem muss während der Beantragung zum AEO beim zuständigen Hauptzollamt ein 26-seitiger Antrag mit rund 200 Fragen inklusive umfassender Selbstvalidierung eingereicht werden.