Fahrzeuge Fahren mit Kopfhörer ist erlaubt

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Ein Fahrer darf während der Fahrt mit der Hand auf den separaten Ohrhörer seines Mobiltelefons drücken. Er verstößt damit nicht gegen das Handyverbot am Steuer eines Fahrzeugs. Auf dies Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart (Az: 1 Ss 187/08) weist der Deutsche Anwaltverein in einer Mitteilung hin. Allerdings gilt dies nur dann, wenn das Mobiltelefon dabei in einer Handyvorrichtung liegt und das Signal zum Hörer etwa über eine Bluetooth-Verbindung übertragen wird. Das gilt auch dann, wenn wie im vorliegenden Fall ein Fahrer das Earset mit der rechten Hand an sein Ohr drückt. Die Benutzung des Kopfhörers sei nicht gleichzusetzen mit dem Halten eines Autotelefons, erklärt der Anwaltverein das Urteil der Stuttgarter Richter. Das Kopfhörer-Set müsse nicht mit der Hand gehalten werden, sondern besitze eine eigenständige Befestigung am Kopf.

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