Seit 1. April müssen Unternehmen elektronisch nachweisen, dass sie gefährliche Abfälle umweltgerecht entsorgt haben. Die Papierformulare haben damit ausgedient. Darauf weist das Bundesumweltministerium hin. „Ab diesem Zeitpunkt müssen die vorgeschriebenen Nachweise über die umweltverträgliche Entsorgung gefährliche Abfälle von den nachweispflichtigen Unternehmen und zuständigen Behörden elektronisch bearbeitet und übermittelt werden“, teilt die Behörde mit. Betroffen sind ihrer Schätzung nach etwa 2,5 bis drei Millionen Nachweise pro Jahr. Abgewickelt wird das Ganze über die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) Abfall der 16 Bundesländer, die die Nachweisdaten bundesweit entgegennimmt und verteilt. Dort erhalten die Unternehmen auch ihr elektronisches Postfach. Mehr Informationen sowie Fragen-und-Antwort-Blöcke finden Sie auf der Webseite www.zks-abfall.de.