Als Verstoß gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs in Europa verurteilt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) das Verbot, bestimmte Warengruppen per Lkw über die Inntalautobahn im österreichischen Tirol zu transportieren. Der DIHK fordert die Europäische Kommission deshalb dazu auf, vor dem Europäischen Gerichtshof gegen dieses sektorale Fahrverbot zu klagen und eine einstweilige Verfügung zu erwirken. „Unternimmt die Kommission nichts, wäre das ein Freibrief, unter dem Deckmantel der Umweltpolitik willkürliche Verkehrsbeschränkungen zu erlassen, die den Warenverkehr im Binnenmarkt zum Erliegen brächten. Europäische Verträge müssen auch in Tirol gelten“, sagt DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. Für den DIHK ist das Fahrverbot eine unverhältnismäßige Maßnahme, die bewährte Logistikabläufe hemmt und den Wirtschaftsverkehr behindert. Zudem bewertet die Spitzenorganisation der deutschen Industrie- und Handelskammern den Nutzen für die Umwelt als ebenfalls fragwürdig. Nach Ansicht des DIHK löse das Fahrverbot, weil entsprechende Transportkapazitäten auf der Schiene fehlten, weiträumige Umwegverkehre aus.