Wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in die Wolle kriegen, geht es meist ums liebe Geld. Das geht aus einer Statistik für Arbeitsrechtsfälle des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hervor. Im Jahr 2008 war in 49,6 Prozent der Fälle das Arbeitsentgelt beziehungsweise die Eingruppierung der Grund für einen Rechtsstreit. Betriebsbedingte Kündigungen folgten als Streitgegenstand Nummer zwei mit 26 Prozent. Verhaltens- und personenbedingte Kündigungen waren bei 9,4 Prozent der Fälle ausschlaggebend für den Gang vor Gericht. Weit abgeschlagen folgten die betriebliche Altersvorsorge (1,3 Prozent) und Befristungen (1,2 Prozent). Immerhin 12,5 Prozent der Fälle fielen unter die Kategorie „Sonstiges“. Darunter zu verstehen sind unter anderem weitere streitige Beendigungen des Arbeitsverhältnisses oder Arbeitszeugnisse.