Der Fahrzeugführer und der Halter sind gleichermaßen für den ordnungsgemäßen technischen Zustand von Fahrzeugen verantwortlich. Das teilt das Polizeipräsidium Münster mit. Der Fahrer muss nach Angaben der Polizei zum Beispiel dafür sorgen, dass der Zug sowie die Ladung vorschriftsmäßig sind. Außerdem sei wichtig, dass die Kennzeichen gut lesbar und die Beleuchtungseinrichtungen auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sind. Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass unter anderem der Zug, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig sind oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet. Eine regelmäßige Abfahrtkontrolle schützt laut Polizeipräsidium Münster vor bösen Überraschungen, trägt zur Verkehrssicherheit bei und erspart Buß- und Verwarnungsgelder. Eines des Präsidiums zeigt, was vor Antritt der fahrt alles zu prüfen ist.