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Transportwelt Bei Verkehrssünden lieber schweigen

Foto: Foto: photo 5000/Fotolia.com

Viel zu häufig werden Verkehrssünder Opfer ihrer eigenen Redseligkeit. Würden sie als Beschuldigte schweigen und gegenüber der Polizei und den Verfolgungsbehörden konsequent von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, hätten sie gute Chancen, Verfahren wegen nicht ausreichendem Nachweis der Tat unbeschadet zu überstehen. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin. Der Rechtsstaat gewähre jedem Beschuldigten das Recht zu schweigen. Hintergrund ist laut straffrei-mobil.de das rechtsstaatliche Prinzip, dass von niemandem verlangt werden kann, sich selbst in einem Ermittlungsverfahren zu belasten. Daher müsse niemand Angaben zur Sache machen oder selbst aktiv an den Ermittlungen gegen sich mitwirken. Und weder die Ermittler noch die Gerichte dürfen aus diesem Verhalten für den Betroffenen nachteilige Schlüsse ziehen. Wer als Kraftfahrer anlässlich einer Polizeikontrolle oder eines Verkehrsunfalls polizeilichen Ermittlungen ausgesetzt wird, ist ab diesem Moment Beschuldigter. Doch laut straffrei-mobil.de kann er in dieser Lage zumeist noch gar nicht abschätzen, was er zu seiner Entlastung vorbringen könnte und vor allem, was ihm im weiteren Verfahrensverlauf nachteilig entgegengehalten werden kann. So könne es passieren, dass es durch unbedachte Äußerungen überhaupt erst zu einer Verurteilung kommt. Aus diesem Grund gelte es für einen Anwalt auch als grober Kunstfehler, sich zu Tatvorwürfen gegen den Mandanten zu äußern, bevor er Ermittlungsakte und Beweislage überblickt hat.

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