In Bayern sollten Fahrer genau auf den Abstand zum Vordermann achten - eine Videokamera könnte das Vergehen aufnehmen. Vor Gericht könnte das Folgen haben. Denn nach Ansicht des Amtsgerichts Schweinfurt (AZ: 12 OWi 17 Js 7822/09) sind Videokontrollen im Straßenverkehr weiterhin zulässig. Im vorliegenden Fall hielt ein Fahrer den Mindestabstand nicht ein. Das Gericht verhängte ein Geldstrafe und ein Fahrverbot. Nach Meinung der Richter, würden die gesetzlichen Grundlagen hierfür ausreichen. Das Bundesverfassungsgericht sprach sich im August 2009 in einem Beschluss (Az: 2 BvR 941/ 08) gegen beliebig eingesetzte Videokontrollen ohne Anlass aus, hierfür sei eine gesetzlich Grundlage notwendig. Ob Videomessungen in Bayern grundsätzlich erlaubt sind, entscheidet eigenen Angaben zufolge das Oberlandesgericht Bamberg.