Startschuss für die Förderperiode 2011. Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen können ab sofort beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) finanzielle Beihilfen für „Aus- und Weiterbildung“ sowie für das De-minimis-Förderprogramm beantragen. Antragsschluss für das Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“ ist nach Angaben des BAG der 15. Februar 2011. Für das De-minimis-Förderprogramm gilt der 31. März 2011 als Antragsschluss. Entscheidend ist dabei der Eingang des vollständigen Antrags beim BAG. Hinweis des BAG: Mit den Maßnahmen darf nicht vor Eingang des Antrags beim BAG und nicht vor dem 1. Januar 2011 begonnen werden. Die Maßnahme beginnt laut BAG mit dem Datum der Auftragsvergabe. Wichtiger Hinweis: Die Förderrichtlinie für De-minimis wurde nicht verändert. Bei der Förderrichtlinie für Aus- und Weiterbildung ergeben sich nach Angaben des BAG Veränderungen. Demnach werde etwa die erfolgreiche Ausbildung zum Berufskraftfahrer bei einer Ausbildungsdauer von 36 Monaten mit 35.000 Euro (KMU) oder mit 30.000 Euro für größere Unternehmen bezuschusst. Mehr Informationen gibt es beim BAG unter der Internetadresse www.bag.bund.de