Fahrverbot in Italien

Italien-Fahrer aufgepasst - am Donnerstag, dem 17. März, gilt für den Stiefel ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen. Es beginnt um 8 Uhr morgens und endet um 22 Uhr in der Nacht. Der Grund dafür ist ein italienischer Nationalfeiertag.

Das Nachbarland Österreich plant deshalb, wenn die Parkplatzkapazitäten erschöpft sind, den Schwerverkehr bereits an der Grenze in Kufstein zu selektieren beziehungsweise den Transitverkehr zurückzuweisen. Die Verkehrspolizei Bayern weißt darauf hin, dass auf der BAB A93, der Inntalautobahn, die Parkplätze an der Rastanlage Inntal und vor dem Grenzübergang Kiefersfelden vermutlich frühzeitig belegt sein werden. Lkw-Fahrer werden gebeten, ihre Touren entsprechend zu planen und rechtzeitig nach anderen Parkplätzen Ausschau zu halten. Eine problemlose Weiterfahrt ist voraussichtlich erst nach dem regulären Nachtfahrverbot am Freitag, dem 18. März ab 5 Uhr in der Frühe möglich. Text: Sandra Moser Datum: 15.03.2011

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Experte für Flottenmanagement und angewandte Mobilitätsangebote Rolf Lübke Mobilität, Fuhrpark (inkl. Wasserstoff-Expertise)
Beliebte Artikel Irregulärer Wettbewerb Langzeitparker in Einsamkeit NUR ZUM EINMALIGEN GEBRAUCH. Prohibition, Cannabis, verboten, Ganja, Ampel, Blatt, Erlaubnis, Rotlicht, verbieten, Rot, Droge, Hanf, Stop, Unkraut, Warnung, Pflanze, Gras, Grün, Kraut, Stoff, Sucht, Vorsicht, isoliert, Betäubungsmittel, tabu, untersagt, Legalisierung von Cannabis Grenzwert bei 3,5 Nanogramm