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Fahrverbot für Kurierfahrer Nebenjob hat keine Bedeutung

Radarfalle, Tempo, Geschwindigkeit Foto: Fotolia

Bekommt ein Verkehrsteilnehmer ein Fahrverbot aufgebrummt und ist dadurch sein Nebenjob bedroht, muss das Gericht die Nebentätigkeit nicht berücksichtigen.

Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Lüdinghausen (AZ: 19 OWi-89 Js 1600/12-188/12) weist der Deutsche Anwaltsverein hin. Der Entzug der Fahrerlaubnis habe vor allem dann keine Relevanz für das Gericht, wenn das zusätzliche Einkommen den Lebensstandard anhebt, nicht aber die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen sichert.
 
Im vorliegenden Fall ist eine Autofahrerin in einem Ort geblitzt worden. Das Tempolimit wurde zunächst von außerorts üblichen 100 km/h auf 80, dann vor einer Kreuzung auf 60 herabgesetzt. Der Blitzer löste kurz vor der Kreuzung bei Tempo 93 aus. Die Frau fuhr letztlich nach Abzug der Messtoleranz immer noch 30 km/h zu schnell. Sie erhielt eine Geldbuße von 120 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.
 
Die Frau ging vor Gericht, da sie mit dem Fahrverbot ihren Nebenjob als Kurierfahrerin für eine Apotheke nicht mehr ausführen könne. Das Gericht hielt aber am Fahrverbot fest. Die Rentnerin sei aufgrund ihrer Rente von 2.000 Euro nicht auf den Nebenjob in Höhe von 400 Euro angewiesen. Dieser Job würde nur ihren Lebensstandard verbessern. Gesichert sei dieser durch die Rente. Das Gericht müsse folglich die Kündigung durch die Apotheke nicht berücksichtigen.

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Markus Werner Fachanwalt für Arbeitsrecht
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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