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Fahrer vor Gericht Überholen im Überholverbot

Foto: Bernd Braun

Eine gute Vorbereitung auf einen Fall ist wichtig. Doch oft sind es unvorhersehbare Ereignisse, die einen Prozess entscheiden, etwa Zeitdruck. Das erfährt eines Tages auch Heike Herzog, die Rechtsanwältin von der Autobahnkanzlei in Schwegenheim.

Markus ist Stammgast im Autohof Schwegenheim. Heike betreibt dort eine Autobahnkanzlei. Beide kannten sich nur vom Sehen. Vor ein paar Wochen stand Markus plötzlich in der Autobahnkanzlei. Seine Stimme überschlägt sich. Er sei noch nie vor Gericht gewesen und jetzt hat er diese Ladung bekommen. Im Bußgeldbescheid stand nichts von Punkten. Da konnte er sich gar nicht vorstellen, dass wegen so einer Lappalie vor Gericht verhandelt wird. Er hatte Einspruch eingelegt und lebte in dem Glauben, die Angelegenheit habe sich damit erledigt. Nun zieht er die verknitterte Ladung aus der Tasche. Ich schaue auf das Datum der Ladung. Heute ist Mittwoch, in neun Tagen soll der Fall bereits verhandelt werden.

Heike fragt Markus, um was es denn bei der Angelegenheit geht. So genau weiß er das nicht. Der Bescheid flattert irgendwo im Lkw rum. Markus holt ihn. Es ist keine große Sache. Aber eines steht fest, auch wenn es nicht im Bußgeldbescheid steht: Es wird einen Punkt geben, wenn das Ding in die Hose geht.

Ein Gefühl für die Messstelle bekommen

70 Euro für Überholen im Überholverbot und einen Punkt, das sind die für diesen Verstoß vorgesehenen Rechtsfolgen. Heike nimmt sich der Sache an und lässt Markus eine Vollmacht unterschreiben. Mit der kann sie sich gleich am nächsten Tag bei Gericht ausweisen und in der Geschäftsstelle des Gerichts die Akten einsehen. Zwei Tage später trifft Heike sich mit Autobahnkanzlei-Gründer Peter Möller. Der Fall von Markus brennt Heike unter den Nägeln. Nach der Akteneinsicht ist der Fall für sie nur schwieriger geworden. In der Akte ist alles überzeugend dargelegt. Peter Möller gibt Heike aber einen etwas verwegenen Tipp. Er sagt: "Wenn du weißt, was in deinem Gegner vor sich geht, dann kannst du auch erfolgreich kämpfen. Du musst deinen Wissensstand auf Augenhöhe mit der Gegenseite bringen. Also setze dich ins Auto, fahre zur Autobahnbrücke und verfolge den Verkehr, damit du ein Gefühl für die Messstelle entwickelst."

Also nichts wie hin. Tatsächlich bekommt Heike eine Vorstellung von dem, was sich da abgespielt haben soll. Das, was Markus ihr erzählt hat, läuft wie ein Film vor ihren Augen ab. Außerdem erkennt sie, als sie das Stück Autobahn abfährt, dass sich das Verbotsschild auf einer Anhöhe befindet. Das Zeichen 277 wird schon nach 200 Metern wiederholt. Die Aufhebung folgt erst drei Kilometer später. Wer vor der Anhöhe zum Überholen ansetzt, ist zwangsläufig beim Überholverbotsschild mitten im Überholvorgang. Der Gerichtstermin ist ein paar Tage später um 11:30 Uhr angesetzt.

Überholen war die sicherere Alternative

Heike hat Markus nicht mitgenommen. Er war ihr zu unruhig, zu aufgeregt und ein wenig zu unberechenbar. Heike hat daher einen Antrag auf Befreiung von seiner Anwesenheitspflicht gestellt. Um 10:45 Uhr läuft Heike schon ein. Aber keine Spur von den Polizeibeamten. Komisch, die kommen meist überpünktlich. 10:58 Uhr macht sie ganz leise die Tür einen Spalt weit auf. Was sie sieht, verschlägt ihr die Sprache. Zwei Polizeibeamte stehen am Richtertisch und lachen, die Richterin sitzt dahinter und kichert.

Heike bekommt große Lust, die traute Dreisamkeit zu stören. Aber sie widersteht. Sie ist gespannt, wie sich der Saal nach dem Aufruf anfühlt. Nach dem Aufruf ist alles ganz anders. Ruhig und respektvoll sitzen die beiden Beamten im Zuschauerraum, so als würden sie die Richterin nicht kennen. Heike wird schlecht, bevor die Verhandlung überhaupt begonnen hat. Die Formalien werden abgewickelt, die Zeugen werden nach draußen geschickt. Heike erläutert: "Markus ist den Berg hochgefahren. Kurz vor der Anhöhe hat er ausgeschert zum Überholen. Der Kollege, den er überholen wollte, hat Gas gegeben. Markus hat auch beschleunigt." Dann habe er das Überholverbotsschild gesehen. Jetzt musste er abwägen: langsamer werden und sich zurückfallen lassen, oder Gas geben und vorbeiziehen? Er entschied sich für Letzteres. Von hinten drücken andere Lkw-Fahrer. Das Tempo rausnehmen, wäre viel zu gefährlich gewesen.

Richterin gibt aufgrund von Zeitdruck nach

Jetzt kommen die Polizeibeamten in den Gerichtssaal. Die Richterin konfrontiert sie mit dem, was Markus über Herzog hat vortragen lassen. Sie hauen nur Wertungen raus: "Völlig unmöglich! Schutzbehauptungen wie immer! Das sagen sie doch alle!" Von Tatsachen keine Spur. Danach setzten sich die Polizeibeamten in den Zuschauerraum. Das ist ein bekanntes Spiel. So soll Druck auf die Richterin aufgebaut werden. Sie soll das Verfahren ja nicht günstig für den Angeklagten beenden. Heike beantragt eine Unterbrechung von 30 Minuten für einen Beweisantrag, um die Beamten loszuwerden. So lange wollen die Polizeibeamten nicht warten. Sie verlassen den Raum. Bingo! Als Heike um 12:30 Uhr den Saal wieder betritt, kann sie sich den Kommentar, dass sie bereits um 10:45 Uhr da gewesen sei, nicht verkneifen. Heike erklärt der Richterin, dass sie allerdings davon abgesehen habe, den Saal zu betreten, um die fröhliche Unterhaltung nicht zu unterbrechen.

Die Richterin hat plötzlich einen Kloß im Hals. Sie will sich wohl in die Mittagspause flüchten. Sie habe nur noch wenig Zeit. Heike solle bitte Vollgas geben. Heike wiederholt, dass durch die pauschalen Äußerungen der Polizeibeamten der Vortrag von Markus in keiner Weise widerlegt sei. Außerdem habe Markus null Punkte. Das zeige, dass er ein Verkehrsteilnehmer sei, der sich an die Regeln hält. Die Richterin hat keinen Auszug aus dem Fahreignungsregister. Heike reicht ihn ihr auf den Richtertisch. Mittlerweile hat sich ein anderer Richter unter die Zuschauer gemischt. Es ist klar: Er will die Richterin zur Mittagspause abholen. Die Richterin grummelt in seine Richtung: "Bin gleich fertig!" Heike grummelt zurück: "Ich nicht. Ich hätte gerne noch eine Unterbrechung." Nein, das will die Richterin ganz und gar nicht. Sie arbeite nur halbtags.

"55 Euro ohne Punkte"

Bei rechtem Licht betrachtet, erklärt sie, spreche einiges dafür, dass Markus ein umsichtiger Fahrer sei. Immerhin habe er null Punkte. "55 Euro ohne Punkte", verkündet sie das Urteil und verlässt den Saal. Heike sitzt plötzlich allein im Gerichtssaal. Sie grübelt noch, was den Ausschlag für das Urteil gegeben hat. War es der Richterkollege, Pünktlichkeitswahn, ein besonders Tagesgericht in der Kantine? Der Grund ist letztlich egal. Aber das muss man erst einmal jemandem erklären, was so alles Einfluss auf den Ausgang eines Verfahrens haben kann. Oft werden Fälle von unvorhersehbaren Dingen entschieden, die nichts mit dem Fall an sich zu tun haben.

Deswegen lohne sich kämpfen immer, sagt Peter Möller. Heike steht vor der Gerichtskantinentür. Dort hängt der Speiseplan aus. Heute: Fleischklops in Senfsoße mit hartgekochtem Ei. Heike schüttelt es bei dem Gedanken, dass dieses Essen den Prozess entschieden hat. Ihr wird schon wieder schlecht.

Kleine Fälle

Im Zweifel für den Angeklagten

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Vor über einem Jahr soll Mario gegen § 4 III StVO verstoßen haben. Mario hat keinen festen Lkw. Er ist ein sogenannter Springer. Ein Tatfoto gibt es nicht. Sein Chef hat ihn als Fahrer angegeben. Ob er das selber war, weiß er nicht. Der Richter will an das Thema Fahreridentität erst nicht richtig ran. Die Aussage des Arbeitgebers reiche ihm, sagt er. Autobahnanwältin Heike Herzog gibt sich damit nicht zufrieden. Sie weist darauf hin, dass die Spedition, für die Mario fährt, ein Riesenladen ist. Da können beim Ausfüllen eines Zeugenfragebogens auch Fehler passieren. Sie bittet darum, den Fall sauber aufzuklären. Das Gericht könne doch die Daten vom Tattag aus dem digitalen Kontrollgerät beiziehen. Der Richter überlegt und Heike Herzog legt nach. Ob es die Daten noch gebe, sei fraglich, denn ihrer Meinung nach müssten diese nur ein Jahr lang aufbewahrt werden. Das Jahr sei aber um. Die dadurch entstehende Unsicherheit könne nicht auf Marios Rücken ausgetragen werden. In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten. Heike beantragt eine Einstellung und die bekommt sie auch.

AG Ludwigshafen 4 i Az.: OWi 5287 Js 9496/16

Verfahrenseinstellung wegen Erinnerungslücke

Die Fahrerin eines Polizeibusses will beim Überholen von Josefas Lkw durch die Seitenscheibe gesehen haben, wie die Fahrerin ein Handy in der Hand gehalten habe. Josefa schließt das vehement aus. Heike Herzog erklärt, dass man von unten nach oben bei starkem Regenwetter ein Detail wie ein Handy sicherlich nicht sehen könnte. Der Richter will auf die Zeugenaussage der Polizeibeamtin vertrauen und vernimmt dieselbe. Der Schuss geht voll nach hinten los. Die Beamtin hat nämlich keinerlei Erinnerungen an den damaligen Vorfall. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt.

AG Neu-Ulm 3 Az.: OWi 222 Js 16374/16

Acht Zentimeter Überhöhe waren nicht erkennbar

Der Richter beginnt die Verhandlung scherzend und erklärt Fritz, dass er da wohl ganz hoch hinaus gewollt habe. Fritz schüttelt mit dem Kopf. Rechtsanwältin Herzog erklärt, dass die acht Zentimeter Überhöhe mit bloßem Auge gar nicht erkennbar gewesen seien. Fritz könne kein Vorwurf gemacht werden. Heike bietet dem Gericht einen kleinen Versuch an. Sie würde zum nächsten Termin einen Lkw vor das Amtsgericht stellen. Der Richter müsse dann entscheiden, ob der Lkw zu hoch oder in Ordnung sei. Das könne der Richter sicherlich auch nicht mit bloßem Auge erkennen. Auf solche Spielchen hat der Richter sichtlich keine Lust. Nach ein wenig Hin und Her bietet er 55 punktefreie Euro an. Heike schlägt ein.

AG Landau in der Pfalz 2 Az.: OWi 7286 Js 2484/16

Fernfahrertelefon

Rechtsanwältin Heike Herzog sitzt am Fernfahrertelefon und steht euch mit Rat und Tat zur Seite. Hier ein Auszug von individuellen Fragen der Kollegen – und die Antworten der Juristin.

Friedrich*: Ich habe erfahren, dass Nr. 141.1 Bußgeld­katalog keinen Punkteeintrag in Flensburg zur Folge haben soll. Gibt es seit der Punktereform noch mehr Tatbestände, die jetzt punktefrei geahndet werden?

Heike Herzog: "Ja tatsächlich, ein Verstoß gegen das Lkw-Durchfahrtsverbot gibt nur noch 75 Euro Geldbuße und keinen Punkt. Ganz allgemein wird bei solchen Taten auf die Eintragung verzichtet, die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben, etwa unberechtigtes Befahren der Umweltzone, Verstoß gegen Kennzeichenregelungen, Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage, Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw. Aber auch bei punkteträchtigen Ordnungswidrigkeiten können wir häufig den Punkt für den Mandanten vermeiden, indem wir die Akte akribisch prüfen, u. a. mit Blick auf besondere Tatumstände und Besonderheiten der konkreten Messstelle. Solche Argumente ermöglichen es dem Richter, die Geldbuße innerhalb seines Ermes­sens­spiel­raums auf punktefreie 55 Euro zu reduzieren."

Franz-Xaver*: Ich habe in den vergangenen Wochen geackert wie blöde und einige Verstöße auf meiner Fahrerkarte aufgrund von Lenk- und Ruhezeitüberschreitungen. Nun denke ich über eine Selbstanzeige nach. Soll ich das machen?

Heike Herzog: "Das ist ein zweischneidiges Schwert: Natürlich ist es so, dass bei einer eventuellen Kontrolle die Sache beispielsweise in Frankreich deutlich teurer werden würde als in Deutschland. Das würde für eine Auslesung auf deutschem Boden sprechen. Andererseits, wenn du nur in Deutschland fährst, kann ich nach meiner Erfahrung nicht zu einer Selbstanzeige raten, denn das sogenannte Geständnis wirkt sich nicht immer und zwangsläufig strafmildernd aus. Reumütigkeit wird in Deutschland nur selten belohnt."

Leon*: Mein Chef ist Einzelunternehmer und steht mit seinem guten Namen als Halter in den Fahrzeugpapieren meines Lkws. Dementsprechend bekommt meistens er einen Anhörungsbogen, in dem ihm mein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen wird. Er gibt dann immer ganz brav mich als Fahrer an. Muss das sein?

Heike Herzog: "Nein, das muss nicht sein. Ihr könntet hier auf Zeit spielen und das Anhörungsschreiben der Behörde unbeantwortet liegen lassen. Wenn die Behörde meint, dein Chef ist gefahren, dann lasst sie in dem Glauben. In drei Monaten ab Tattag ist die Sache gegen den tatsächlichen Fahrer verjährt und dann kann er immer noch mitteilen, dass du das warst, Leon. Dann wird es gegen ihn eingestellt und gegen dich geht nichts mehr."

*Alle Namen von der Redaktion geändert

Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
FF 12 2016 Titel
FERNFAHRER 01 / 2017
5. Dezember 2016
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