Wie demonstriert man dem Richter, wie eine Kaltfräse einen Kipper belädt? Am besten mit einem Modell.
Seinen Kipper soll Horst* um 6,75 Prozent überladen haben. "Kleinkram", sagt Horst und ist sich keiner Schuld bewusst. Er fährt meist im Straßenbau. Am fraglichen Tag war er eingesetzt, um auf der A 4 den abgefrästen Fahrbahnbelag abzutransportieren. Horst erklärt mir, dass er hierbei keinerlei Einfluss auf die Lademenge habe. Vertrauen sei angesagt. Er sei demjenigen, der auf der Kaltfräse sitzt, praktisch ausgeliefert. Er wisse auch nicht genau, ob gerade der Unterbau oder der Asphalt aufgeladen werde. Beides habe ein unterschiedliches Gewicht und Volumen. Er könne deswegen aus der Menge dessen, was er auflädt, kaum einen Rückschluss aufs Gewicht ziehen. Außerdem sei sein Kipper vollluftgefedert. 6,75 Prozent seien da nichts, das Fahrverhalten bliebe absolut gleich, betont Horst, als er mir in der Autobahnkanzlei Mellingen gegenübersitzt. Also lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Der Fachmann hilft aus
Plausibel klingt das schon, was Horst mir erzählt hat, aber der Richter muss überzeugt werden. Wie so oft geht es um besondere Tatumstände. Der Fall muss als Einzelfall, der vom gesetzlichen Regelfall abweicht, dargestellt werden – und das überzeugend. Zuerst mache ich mich auf zu Jochen Deppe vom Truckstore in Erfurt. Jochen kennt sich mit Mercedes-Lkw bestens aus. Da macht ihm so schnell keiner was vor. Ich will von ihm bestätigt haben, dass die Luftfederung verhindert, dass sich das Fahrverhalten bei dezenter Überladung deutlich verändert. Ungefähr eine Stunde dauert der Nachhilfeunterricht zum Thema Lkw-Federung. Danach bin ich schlauer und habe eine schriftliche Bestätigung in der Hand. Was Horst zu diesem Thema gesagt hat, ist demnach absolut richtig.
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