Schlappe für einen Lkw-Fahrer vor Gericht: Weil er ein „Anlieger frei“-Schild ignorierte und nicht sagen wollte, wen er beliefert hatte, war das Bußgeld rechtens, urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg.
Im vorliegenden Fall hatte der Fahrer ein Schild missachtet, das den Durchgangsverkehr für Lkw über 3,5 Tonnen untersagte. Vor dem Amtsgericht klagte er gegen das deswegen verhängte Bußgeld in Höhe von 75 Euro mit der Begründung, dass er bei einem Anlieger Baustoffe ausliefern musste und deswegen im Recht gewesen sei, die Straße zu benutzen. Er wollte allerdings nicht mitteilen, wen er beliefert habe – eine solche Aussageverpflichtung verstoße gegen seine Privatsphäre und die des Kunden.
Das OLG (Urteil vom 11. September 2017, Az. 2 Ss (Owi) 213/17) gab allerdings dem Amtsgericht Recht. Entweder müsse der Kläger überprüfbare Ausgaben machen oder das Bußgeld akzeptieren.