EU weite Bußgeldvollstreckung ab sofort möglich

Zwar tritt das entsprechende neue EU-Gesetz erst zum 1. Oktober 2010 in Kraft, und ermöglicht dann die Ahndung von Verkehrsverstößen über die Grenzen des Auslandes hinaus.

Doch bereits Fahrverstöße zwischen Juni und September können geahndet werden, wenn der Bußgeldbescheid erst nach dem 30. September bei den zuständigen Behörden eingeht. Darauf weist die Direkt Versicherung in einer Meldung hin. Im Ausland verhängte Geldbußen verfolgen dann die deutschen Behörden weiter. Eine Vollstreckung ist so aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten möglich, wenn ein Verstoß mehr als 70 Euro beträgt. Diese Summe ist schnell beisammen, da Bußgelder im Ausland meist höher sind als in Deutschland (siehe aktuelle Service-Serie „EU-Bußgelder für Lkw-Fahrer“ im FERNFAHRER). Das Geld fliest übrigens in die Kasse des Staates, der es eingetrieben hat. Außerdem haben diverse EU-Mitgliedstaaten Punktekonten eingerichtet auf denen, wie hierzulande in Flensburg, im Ausland gesammelte Verstöße registriert werden. Übertragen auf das Heimatland werden diese Punkte jedoch nicht. Wer sein Punktekonto im Ausland ausreizt, muss allerdings mit einem Fahrverbot im jeweiligen Land rechnen. Eine Strafe die auch jetzt schon in verschiedenen EU-Ländern bei besonders schweren Verstößen ausgesprochen wird.   Text: Sandra Moser Quelle: DA  Direkt Versicherung Datum: 30.06.2010

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