Auch Deutsche können Führerscheine in anderen EU-Mitgliedstaaten erwerben.
Auch Deutsche können Führerscheine in anderen EU-Mitgliedstaaten erwerben. Voraussetzung: Der Betreffende muss einige Zeit im Mitgliedstaat gelebt haben. Wenn jemand außerhalb einer Sperrfrist eine ausländische EU-Fahrerlaubnis erwirbt, dann darf er auch in Deutschland ein Fahrzeug führen. Auch hier gilt: Er muss in dem Staat, in dem er den Führerschein gemacht hat, gelebt haben.
Auf dies Urteil des Oberlandesgerichts Hamm weist die Deutsche Anwaltshotline hin. Im vorliegenden Fall hatte ein 31-jähriger Autofahrer nach dem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis außerhalb einer gegen ihn verhängten Sperrfrist 2009 eine spanische Fahrerlaubnis erworben. In Deutschland ist er mit diesem Führerschein gefahren. Die Staatsanwaltschaft hat ihn dafür wegen Fahrens ohne Führerschein angeklagt. Grund: Nach der entzogenen deutschen Fahrerlaubnis, darf er mit keiner anderen fahren.
Das Oberlandesgericht entschied anders: Der Mann sei wegen seiner spanischen Fahrerlaubnis berechtigt, im Inland sein Fahrzeug zu führen. Die außerhalb einer Sperrfristim EU-Land erteilte Fahrerlaubnis sei anzuerkennen, wenn der Inhaber bei Erwerb einen ordentlichen Wohnsitz in diesem EU-Mitgliedstaat hatte. Und diesen hatte der Mann in diesem Fall.