EU-Formblatt in 22 Sprachen abrufbar

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Das Polizeipräsidium Münster stellt Berufskraftfahrern und deren Unternehmen das EU-Formblatt zur Bescheinigung von Tätigkeiten im Kraftverkehr auf seiner Internetseite in 22 Sprachen zur Verfügung.

Abrufbar ist es auf der Internetseite des Polizeipräsidiums Münster in der Rubrik Infothek, Unterrubrik Verkehr. Das Formblatt wird nach Angaben des Polizeipräsidiums in der gesamten EU in allen Amtssprachen der Union anerkannt. Aufgrund seines Standardformats kann das Formblatt leicht gelesen werden, da die auszufüllenden Felder genau vorgegeben und nummeriert sind. Die Polizei empfiehlt daher, das Dokument in der entsprechenden Landessprache mitzuführen.Alle Felder des Formblatts seien maschinenschriftlich auszufüllen. Das Formblatt sei nur gültig, wenn es von einem Vertreter des Unternehmens und vom Fahrer vor Antritt der Fahrt unterzeichnet wurde. Selbstständig tätige Fahrer unterzeichnen sowohl als Vertreter des Unternehmens wie auch als Fahrer.Nur das im Original unterzeichnete Formblatt sei gültig. Der Text des Formblatts dürfe nicht verändert werden. Soweit nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zulässig, könne ein Fax oder eine digitalisierte Kopie anerkannt werden. Das Formblatt kann nach Angaben der Polizei Münster mit dem Unternehmenslogo und den Adressangaben auf Papier ausgedruckt werden. Text: Georg Weinand Datum: 01.02.2010

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