EU-Abgeordnete entschärfen CO2-Ziele für leichte Nutzfahrzeuge

EU-Abgeordnete entschärfen CO2-Ziele für leichte Nutzfahrzeuge

Der Verkehrsausschuss des Europaparlaments hat sich gegen den Vorschlag der EU-Kommission ausgesprochen und die CO2-Grenzwerte für leichte Nutzfahrzeuge herabgesetzt. Nach Abstimmung im Parlament soll demnach für leichte Nutzfahrzeuge die CO2-Obergrenze von 135 Gramm pro Kilometer erst ab 2022, nicht ab 2020 gelten.

Die Einführungsstufe, die ab 2014 gelten soll, wurde leicht angepasst. Allerdings einigten sich die Abgeordneten darauf, die verbindlichen Grenzwerte von 175 Gramm CO2/km wie von der Kommission vorgeschlagen, ab 2016 einzuführen. Bei den Geldstrafen einigten sich die Mitglieder auf einen geringeren Betrag. Statt 115 Euro droht Fahrern bei Nichteinhaltung der Grenzwerte zwischen 2014 und 2018 ein Bußgeld von 95 Euro - genau wie Pkw-Fahrern. Die Abstimmung im Verkehrsausschuss gilt als Empfehlung für den Umweltausschusses des EP, dem das Thema CO2 unterstellt ist. Im Herbst soll das Parlament darüber entscheiden. Kritik am geänderten Kommissionsentwurf äußerte das Deutsche Verkehrsforum. „Die beiden Hauptkritikpunkte am Entwurf der EU-Kommission, der sehr frühe Startzeitpunkt für die neuen CO2-Flottengrenzwerte und die extrem ambitionierten langfristigen Zielvorgaben, sind nicht ausgeräumt, sagte der Vorsitzende des Lenkungskreises Güterverkehr Dr. Jörg Mosolf, einer Mitteilung zufolge. Gerade vor dem wirtschaftlichen Krise, in der sich die Nutzfahrzeughersteller und vielen Unternehmen des Straßengüterverkehrs nach wie vor befinden, brauchen wir bei den Emissionszielen mehr Realitätssinn, rügt Mosolf. Auf Zustimmung beim Deutschen Verkehrsforum stieß das EP dagegen mit dem Vorschlag, die Einnahmen der EU aus den Strafgeldern in die Forschung und Umweltprojekte zu investieren. Text: Susanne Spotz Datum: 23.06.2010

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