Schließen

Erbschaftssteuer Riss durch die Republik

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Die Vorschläge des Bundesfinanzministers zur Erbschaftssteuer stoßen vor allem im Süden Deutschlands auf wenig Gegenliebe. Auch Branchenverbände drängen auf baldige Korrekturen. Wolfgang Schäuble steckt in der Zwickmühle.

Wolfgang Schäuble will das neue Erbschaftssteuergesetz zügig auf den Weg bringen. Doch dabei legen dem Bundesfinanzminister (CDU) noch einige Länderkollegen Steine in den Weg. Ende Februar hatte er seine Reformvorschläge als Eckwerte-Papier zur Diskussion freigegeben. Die Reaktionen folgten prompt. Kritik kam vor allem in den südlichen Bundesländern mit starkem Mittelstandsanteil auf, in denen oft größere Familienunternehmen mit vielen Arbeitsplätzen vererbt werden. Sie wären von der Neuregelung stark betroffen.

Drei Neuerungen liegen vor

Schäubles Eckwerte-Papier schlägt drei Neuerungen vor. Sie betreffen den Anteil des begünstigten Vermögens, die Verschonungsgrenze und die Lohnsummenregelung.

Verschonungsgrenze für begünstigstes Vermögen anheben

Die vier südlichen Bundesländer fordern, die vorgeschlagene Verschonungsgrenze für begünstigstes Vermögen deutlich anzuheben. Da die Erbschaftssteuer allein den Landeshaushalten zufließt, müssen die Länder dem Gesetzesentwurf im Bundesrat zustimmen. "Das müssen wir einvernehmlich machen", sagt ein Sprecher von Finanzminister Schäuble dazu. Und ergänzt: "Es ist das vorrangige Ziel der Neuregelung, ein verfassungskonformes Erbschaftsteuerrecht zu erzielen, das den Unternehmen langfristig Planungssicherheit gibt."

"Es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf"

Aktuell diskutiert Schäuble mit den Ländern und den Koalitionsfraktionen über ihre Kritikpunkte und Vorschläge. Zunächst sind Gespräche auf Staatssekretärsebene Anfang Mai geplant. Nach einem ersten Gespräch der Finanzchefs von Bund und Ländern am 12. März hatte Schäuble Änderungen in Aussicht gestellt – die auch mit Nachdruck gefordert werden. Aus Hessen heißt es dazu von Staatsminister Thomas Schäfer (CDU): "Es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf. Das Gesetz muss deutlich mittelstandsfreundlicher ausfallen." Ins selbe Horn stößt der Finanzminister aus Baden-Württemberg. "Schäuble verkennt völlig, dass wir jetzt ein Bekenntnis der Politik zur Bedeutung der Familienunternehmen in Deutschland brauchen", kritisierte Nils Schmid (SPD).

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) schlägt "eine Prüfung in zwei Stufen vor": Ist das Unternehmen kapitalmarktorientiert? Werden Anteile und Schuldtitel an geregelten Märkten gehandelt? Dann sollten sie "ohne weitere Prüfung unter Einhaltung der Haltefristen und Lohnsummen" keine Erbschaftssteuer zahlen müssen. Denn die Nachfolger seien langfristig vertraglich, persönlich und finanziell eng an ihr Unternehmen gebunden. Für kapitalmarktorientierte  Unternehmen solle es fünf Kriterien geben – werden drei erfüllt, greift die Verschonungsregel, so der Vorschlag.

Erwerber­bezogene Freigrenze soll bei 120 Millionen Euro liegen

Die Stiftung Familienunternehmen will "ein neu definiertes Verwaltungsvermögen zum Dreh- und Angelpunkt der erbschaftsteuerlichen Änderung und der Bedürfnisprüfung machen". Sie hat kürzlich SPD-Chef Sigmar Gabriel ihren Vorschlag vorgestellt: Das Nettoverwaltungsvermögen soll erbschaftsteuerlich erst gelten, wenn es 20 Prozent des Unternehmenswertes übersteigt und Grundlage der Bedürfnisprüfung ist. Die erwerber­bezogene Freigrenze soll bei 120 Millionen Euro liegen.

Es wird ein schwieriger Spagat für den Bundesfinanzminister werden. Einerseits muss er dem Willen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen, das die zahlreichen Ausnahmen und Verschonung hoher Vermögen beim Erben als unverhältnismäßig kritisiert hatte. Zugleich muss er die Landesfinanzminister auf seinem Weg mitnehmen.
Seit der letzten Änderung des Erbschaftssteuergesetztes 2009 hat sich in Deutschland das geschenkte Vermögen von 12,9 Milliarden Euro auf 39,9 Milliarden Euro im Jahr 2013 mehr als verdreifacht. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Der Zuwachs beim geerbten Vermögen lag bei plus 41,9 Prozent. Das Betriebsvermögen war fast durchweg die jeweils größte geschenkte Vermögensart. Aufgrund der günstigen Verschonungsregeln (Steuerbefreiungen nach Paragraf 13a Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuergesetz) erhöhten sich die Schenkungen von Betriebsvermögen auf 20,1 Milliarden Euro brutto (plus 287,8 Prozent), heißt es von Destatis. Jenen Paragrafen hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung im Dezember teils für verfassungswidrig erklärt.




Wann zahlen Firmenerben?

Begünstigtes Vermögen
Bisher: Wer den Betrieb sieben Jahre weiterführt und die Lohnsumme stabil hält, wird komplett von der Steuerschuld befreit. Bei fünf Jahren muss auf 15 Prozent Steuern gezahlt werden.
Vorschlag: Abgrenzung nach dem Hauptzweck. Betriebsschulden werden eingezogen. Verwaltungsvermögen unter zehn Prozent unschädlich.
Gegenvorschlag: Nettoverwaltungsvermögen bis 20 Prozent unschädlich.

Verschonungsregelung
Bisher: unabhängig von der Unternehmensgröße
Vorschlag: Bis 20 Millionen Euro Gesamtvermögen. Aufgrund geringer Zinssätze gilt dies schon für Firmen mit 1,1 Millionen Euro Gewinn.
Gegenvorschläge: 50 (Hessen), 100 (Bayern, Ba.-Wü.), 120 Millionen Euro (Stiftung Familienunternehmen)


Nachweispflicht
Bisher: Verschonung unabhängig von Unternehmensgröße. Nachweise über Betriebserhalt und Lohnsumme.
Vorschlag: Der Erwerber muss nachweisen, dass er die Steuerschuld nicht aus seinem (Privat-)Vermögen bezahlen kann. Er soll die Hälfte seines verfügbaren Vermögens einsetzen. Eine Stundung ist möglich, wenn Vermögensgegenstände erst liquidiert werden müssen.
Gegenvorschlag: Privatvermögen darf nicht dazuzählen. Bedürfnisprüfung in zwei Stufen (DIHK) unter Berücksichtigung von Kapitalbindung und Vertragsstrukturen.

Lohnsummenregelung
Bisher: Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern
Vorschlag: Ab einem Unternehmenswert von einer Million Euro wird geprüft.
Gegenvorschlag: noch offen.


Nachfolge bei Dischinger geregelt

Für einen reibungslosen Stabswechsel befasst sich Spediteur Karlhubert Dischinger aus Kirchhofen seit mehr als drei Jahren mit der Übergabe seines Unternehmens an seinen Sohn Karlchristian – und betreibt eine offensive Informationspolitik diesbezüglich. "Ich bin noch bis Mitte 2016 Geschäftsführer und übergebe dann an meinen Sohn", teilt er mit. Damit taugt Dischinger, der auch Präsident des Verbands Spedition und Logistik Baden-Württemberg (VSL) ist, als Vorbild für eine Branche, in der er als IHK-Vorsitzender jahrelang für eine frühzeitige Nachfolgeplanung geworben hat. Bei der Übergabe kommt ihm nun die Erbschaftssteuer in die Quere. "Wir haben rechtzeitig Vorkehrungen getroffen in der Hoffnung, dass es keine rückwirkenden Änderungen gibt", sagt der Seniorchef.
Läuft alles nach Plan, gilt für Dischinger die Verschonungsregel mit sieben Jahren Betriebsfortführung und kompletter Steuerverschonung. "Wir wollen weiter als mittelständisches, familiengeführtes Unternehmen bestehen", sagt der Firmenchef. Erhebliche Sorgen bereitet dem Unternehmer aber die "seit Jahren verstärkt ausufernde Bürokratie. Der Staat greift durch Verordnungen, Gesetze und Vorschriften immer mehr in unternehmerische Freiheiten ein", kritisiert er. Zudem drücke der Staat den Unternehmen immer mehr "hoheitliche Aufgaben" auf, etwa beim Mindestlohngesetz, wo einzelne für die Einhaltung von Gesetzen in der gesamten Wirtschaftskette und sogar über Ländergrenzen hinaus verantworlich gemacht würden. Bei der Erbschaftsteuer herrscht laut Dischinger "sehr große Verunsicherung" bei den Unternehmen. "Was wir brauchen, ist kurzfristig Gewissheit, wie es wirklich weitergeht", fordert er.

"Ich hoffe auf die Zusage der Regierung, dass die Unternehmensnachfolge zukünftig nicht durch die Erbschaftssteuer gefährdet wird und vor allem mittelstandsfreundlich ausfallen soll." Die derzeitige Lösung schrecke potenzielle Nachfolger ab, die sich finanziellen Herausforderungen gegenübersehen. "Die seit langer Zeit zunehmende Konzentration kann sich enorm verstärken", warnt Dischinger, was die regionalen Verbundenheit der Unternehmen reduziere und somit auch Folgen für das dortige Steueraufkommen habe.

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Matthias Pfitzenmaier Matthias Pfitzenmaier Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho: Bereitschaft trotz Ladezeit Chef droht mit Abmahnung, wenn wir den Fahrtenschreiber beim Abladen nicht auf Bereitschaft stellen.
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.