Nach der Sommerpause befassen sich Bundestag und -rat mit der Neuvorlage des Gesetzes.
Für das Bundesverfassungsgericht ist die Sache eigentlich erledigt. Mit ihrem Urteil hatten im Dezember 2014 hatten die BVG-Richter klargestellt, dass "die Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar" sei, und die Bundesregierung zur Nachbessdeerung aufgefordert. Nun liegt die neue Version auf dem Tisch. Für das Gercht ist damit der fall erst einmal abgeschlossen, "solange sich kein Bürger gegen das Gesetz wehrt", teilte ein Sprecher auf Anfrage mit - wie beim ersten Mal, als es vom Bundesfinanzhof nach der Klage eines Bürgers zur konkreten Normenkontrolle aufgefordert wurde.
VDA fordert Nachbesserung
Als erster Verband hat VDA-Präsident Matthias Wissmann als Vertreter der Automobilindustrie am selben Tag noch Korrekturbedarf angemeldet. Die Reform sei ein Kompromiss, teilt er darin mit. Er fordert eine Bedürfnisprüfung erst ab 100 Millionen Euro Betriebsvermögen, statt nun 26 Millionen, eine Lockerung der Kapitalbindung von 40 Jahren, und will offene Fragen beantwortet haben. Der Erbfall dürfe nicht zu Liquiditätsengpässen führen, warnt er, um Mittelstand zu schützen und Nachfolgeregelungen in Familienunternehmen nicht zu gefährden.
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