Elektromobilitätsgesetz E-Fahrzeuge im Fokus

Toyota E-NV 200 Foto: Toyota

Die Bundesregierung will mehr Elektro-Fahrzeuge auf die Straßen bringen. Das Kabinett hat nun in Berlin eigenen Angaben zufolge ein Elektromobilitätsgesetz verabschiedet, das E-Fahrzeugen Vorteile verschafft.

Demnach sollen Kommunen kostenlose Parkplätze für E-Autos reservieren können. Zudem sollen E-Fahrzeuge auf Busspuren fahren dürfen. Darüber hinaus sollen sie freie Fahrt bei Zu- oder Durchfahrtsbeschränkungen aus Gründen der Luftreinhaltung erhalten. Mit einer Kennzeichnung auf dem Kfz-Kennzeichen sollen Verkehrsteilnehmer künftig E-Autos auf einen Blick erkennen können. Das Elektromobilitätsgesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten. Es ist bis Mitte 2030 befristet.

Unter dies Gesetz fallen laut Bundesverkehrsministerium reine Batterie-Elektrofahrzeuge, besonders umweltfreundliche von außen aufladbare Hybridfahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Bei Hybridfahrzeugen ist die Kohlendioxidemission bei höchstens 50 Gramm pro Kilometer einzuhalten oder eine rein elektrische Mindestreichweite von mehr als 30 Kilometern vorzuweisen.

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