Die Software-Schmiede eh-systemhaus hat Führerscheinkontroll-App herausgebracht. Mit der Lösung des Experten für Fuhrpark-Management-Systeme lässt sich die Kontrolle der Fahrerlaubnis automatisieren.
Mithilfe der für Android-Endgeräte entwickelten App Führerscheinkontrolle von eh-systemhaus können Anwender von TachoPlus die Gültigkeit der Fahrerlaubnis jetzt mobil und automatisiert überprüfen. Voraussetzung hierfür ist das Einrichten der Funktion Connected Services für das Übertragen der Daten via TachoPlus Cloud und die Kommunikation des mobilen Endgerätes mit der Cloud.
Dazu muss ein fälschungssicheres RFID-Siegel mit einer eindeutigen Identifizierungsnummer auf dem Führerschein aufgebracht werden. Mithilfe der Connected Services werden die Daten dann innerhalb der TachoPlus Cloud bereitgestellt. Der Fahrer liest das RFID-Siegel entweder über den NFC-Leser des Android-Endgerätes oder über ein DTCO-Terminal ein.
Die ausgelesene Identifizierungsnummer wird abgeglichen
Die ausgelesene Identifizierungsnummer wird anschließend an die TachoPlus Cloud übertragen. Die wiederum überprüft Zugang sowie Status und spielt das Ganze ans Endgerät zurück. "Über die Connected Services werden die Daten schließlich in die Anwendung TachoPlus übertragen. Somit liegt der Verwaltung aktuell vor, ob die Führerscheinkontrolle erfolgt ist", erklärt Burghard Toschek, verantwortlich für Marketing und Vertrieb bei eh-systemhaus.
Die Lösung hat das Software-Haus nicht ohne Grund auf den Markt gebracht. Denn jedes Transportunternehmen ist dazu verpflichtet, die Gültigkeit der jeweils benötigten Fahrerlaubnis zu prüfen. Wer das ignoriert, dem droht eine Geld- beziehungsweise Haftstrafe. Ist ein Berufskraftfahrer ohne gültigen Führerschein unterwegs und es kommt zu einem Unfall, verweigert unter Umständen sogar die Haftpflichtversicherung ihre Leistung.
Bei Kontrolle haftet auch der verantwortliche im Unternehmen
Aber auch bei einer Polizeikontrolle kann das Ganze unangenehme Folgen haben – für Fahrer und das Transportunternehmen. Denn das Straßenverkehrsgesetz (StVG), Paragraf 21, Absatz 1 und 2 ist hier eindeutig: Wer ohne Fahrerlaubnis oder trotz des Entzugs des Führerscheins fährt, wird bestraft. Dabei macht sich auch strafbar, wer „als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs (...) verboten ist“. In diesem Fall also beispielsweise auch der Fuhrparkleiter.