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DSLV Mindestlohngesetz birgt Haftungsfalle

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Das sogenannte Tarifautonomiestärkungsgesetz beinhaltet nicht nur Regeln zum Mindestlohn, sondern führt nach Ansicht des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV) und seines Arbeitgeberverbands Spedition und Logistik Deutschland (ASL) auch zu einer Verschärfung der Generalunternehmerhaftung für Auftraggeber.

Für Speditionen und Logistiker bestünde nun die Gefahr in eine Haftungsfalle zu laufen, so der DSLV. „Es ist nicht nachzuvollziehen, warum ein gewissenhafter Auftraggeber die Verantwortung dafür übernehmen muss, dass in der gesamten Nachunternehmerkette – also von allen Auftragnehmern auf allen Auftragsebenen – der Mindestlohn gezahlt wird“, sagt DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. Dies sei ein unkalkulierbares wirtschaftliches Risiko. Eine Exkulpationsmöglichkeit für Auftraggeber, wie sie im Gesetzentwurf noch enthalten war und für die sich DSLV und ASL eingesetzt hatten, ist im nun verabschiedeten Gesetz nicht mehr vorhanden. Der Abschluss von Werk- und Dienstverträgen wird laut DSLV durch das unverhältnismäßige Haftungsrisiko zunehmend unattraktiv. Damit werde eine bewährte Vertragsform unnötig infrage gestellt.

Zudem führe das neue Mindestlohngesetz zu einer Verdrängung der Tarifverträge. Das Einsetzen einer Mindestlohnkommission hat nach Auffassung des DSLV mit Tarifautonomie nicht mehr viel gemein. Eine bewährte Handlungspraxis werde dadurch unnötigerweise in Gefahr gebracht.

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