Drohnen-Flüge Verkehrsminister Dobrindt regelt Einsatz

Drohne, Amazon Foto: Amazon

Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Nutzung von Drohnen neu regeln und schreibt künftig etwa eine Registrierung der Geräte vor.

Die Zahl der privaten Drohnen nehme ständig zu. Laut Bundesverkehrsminsterium steigt damit die Gefahr von Zusammenstößen oder Abstürzen. Mit einer Registrierung sollen Eigentümer identifiziert werden.

Kennzeichnungspflichtig sind alle gewerblich und privat genutzten Geräte ab 0,5 Kilogramm Gewicht. In Wohngebieten, über Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Unglücksorten, Einsatzgebieten der Polizei oder Industrieanlagen soll der Einsatz der Drohnen verboten werden. Wer Drohen gewerblich nutzt, soll künftig luftrechtliche Kenntnisse vorweisen. Mit der Neuregelung will Dobrindt Gefahren vermindern und im Fall von Missbrauch und Unfällen den Verursacher identifizieren.
 
1. Gewerblicher Einsatz wird neu geregelt

  • Unbemannte Luftfahrtsysteme bieten große Chancen zum Beispiel in der Landwirtschaft oder der Verkehrsüberwachung. Um diese Entwicklung zu unterstützen, werden ihre Einsatzmöglichkeiten erweitert.
  • Landesbehörden können künftig Flüge auch außerhalb der Sichtweite des Steuerers erlauben, wenn der sichere Betrieb nachgewiesen wird.‎ Bislang ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers grundsätzlich verboten.
  • Für gewerbliche Nutzer von Drohnen wird es künftig einen Führerschein geben. Fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse sind in einer Prüfung nachzuweisen. Die Lizenz wird durch das Luftfahrt-Bundesamt erteilt.

2. Private Nutzung wird neu geregelt

  • Um Gefahren im Luftraum zu vermeiden oder Verletzungen von Personen am Boden zu verhindern, wird der private Einsatz von Drohnen neu geregelt.
  • Private Drohnen-Flüge werden verboten in einer Höhe von mehr als 100 Metern, außerhalb der Sichtweite des Steuerers, über Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten und Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden oder –organisationen, Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und –verteilung sowie Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien. (Quelle: BMVI)

 

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