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Drogen am Steuer Urin-Schnelltest reicht für Kündigung

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Bei einem Schnelltest wurde im Urin eines Busfahrers Kokain nachgewiesen. Die Polizei hat den Führerschein sofort beschlagnahmt. Der Arbeitgeber hat fristlos gekündigt.

Wird ein Busfahrer unter Drogeneinfluss am Steuer eines öffentlichen Verkehrsmittels erwischt, gilt er deshalb als unbestreitbar fahrdienstuntauglich und ist sofort zu entlassen. Das meldet die Deutsche Anwaltshotline. Das Arbeitsgericht Berlin hat demnach entschieden, dass für den schwerwiegenden Verdacht bereits das positive Ergebnis eines Kokain-Urin-Schnelltests der Polizeistreife ausreicht (AZ: 31 Ca 13626/12).

Im vorliegenden Fall hat laut Deutsche Anwaltshotline eine Frau die Polizei gerufen. Der Fahrer der Buslinie, mit der sie gerade unterwegs gewesen war, hätte schon zwei Kreuzungen bei Rot überfahren, einen Radfahrer in gefährlicher Weise bedrängt und die Passagiere, die ihn auf seinen Fahrstil ansprachen, aufs Übelste beschimpft. Die Einsatzleitung habe demnach den Bus per Funk an der nächsten Haltestelle gestoppt. Dort wartete auf den Fahrer bereits ein Einsatzfahrzeug. Zwar hatte der Fahrer laut Deutsche Anwaltshotline keinen Alkohol im Blut, dafür aber Kokain im Urin. Die Beamten zogen sofort die Fahrerlaubnis ein.

Kündigung nach Anhörung

Nach einer Anhörung kündigten die Berliner Verkehrsbetriebe dem Fahrer fristlos. In diesem Gespräch gab der Fahrer demnach an, am Wochenende mit Freunden gekokst zu haben. Diese Aussage zog er später jedoch zurück. Zudem habe er von Anfang an die Vorwürfe gegen sein Fahrverhalten bestritten. Die Stimmung sei gereizt gewesen, da die Klimaanlage nicht funktioniert habe. Den Drogenschnelltest hielt er für einen Witz und gab an, das strafrechtliche Verfahren gegen ihn sei später eingestellt worden. Das erwarte er auch vom Kündigungsverfahren.

Das Gericht kann diese Hoffnung jedoch nicht unterstützen. Der Verdacht gegen ihn sei schwerwiegend. "Ein Busfahrer, der ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss im öffentlichen Straßenverkehr mit Fahrgästen führt, verstößt gegen elementare Hauptleistungspflichten", sagt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer. Bereits der Verdacht einer solchen Handlung rechtfertige die Verdachtskündigung.

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