Digitaler Tachograf Zeitgruppen

Foto: VDO

Der digitale Tachograf erfasst die meisten Daten automatisch - aber eben nicht alle.  In diesem Fall muss dann der Lkw-Fahrer ran.

Ein Schalter am Kontrollgerät stellt sicher, dass die verschiedenen Zeitgruppen richtig aufgezeichnet werden. Es existieren folgende Unterscheidungen und Symbole:

Die "Lenkzeit" ist die Dauer der Lenktätigkeit, aufgezeichnet entweder vollautomatisch oder halbautomatisch durch Kontrollgeräte im Sinne der Anhänge I (analog – Schaublatt) und I B (digital – Karte) der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 oder von Hand gemäß den Anforderungen des Artikels 16 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 (defektes Gerät). Die "Tageslenkzeit" ist dabei die Gesamtlenkzeit zwischen dem Ende und dem Beginn einer folgenden täglichen oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Die "Wochenlenkzeit" wird als Gesamtlenkzeit innerhalb einer Woche definiert. Diese Aufzeichnung erfolgt in der Regel automatisch.

Als "Ruhepause" zählt jeder ununterbrochene Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann. Dies kann eine "regelmäßige tägliche Ruhezeit" (11 Stunden oder 3 + 9 Stunden), eine "reduzierte tägliche Ruhezeit" (mindestens 9, aber weniger als 11 Stunden) oder die "wöchentliche Ruhezeit" (regelmäßig 45 Stunden oder reduziert auf 24 mit entsprechendem Ausgleich) sein. Auch die Fahrtunterbrechungen (45 Minuten, 15 und 30 Minuten) sind unter diesem Symbol zu speichern.

Das "Bergbau"-Symbol meint alle "anderen Arbeiten" als die Lenktätigkeit (im Sinne des Artikels 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben) sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es innerhalb oder außerhalb des Verkehrssektors. In der Praxis geht es beispielsweise um das Be- und Entladen, die Fahrzeugpflege, die Ladungssicherung oder Arbeiten in der Firma.
Es sind immer noch viele Fahrer unterwegs, die in diesen Zeiten das falsche Symbol, nämlich Ruhepause, aktivieren. Ein Beispiel aus der Praxis: In Frankreich legte ein Fahrer seine 15-Minuten-Fahrtunterbrechung ein und stellte das Gerät ordnungsgemäß auf Ruhezeit. In diesen 15 Minuten putzte er aber seine Scheibe von außen und kontrollierte vor der Weiterfahrt seine Spanngurte. Französische Polizisten beobachteten ihn dabei und kontrollierten ihn am nächsten Parkplatz. Der Vorwurf der Beamten: Das Kontrollgerät wurde nicht ordnungsgemäß bedient. Das Putzen der Scheibe und die Kontrolle der Gurte waren Tätigkeiten am Lkw und keine Ruhepause. Erst nach der Hinterlegung einer Kaution von mehreren hundert Euro konnte der Kollege die Fahrt fortsetzen.
Eine Ruhepause kann nur eingestellt werden, wenn der Zeitraum klar definiert ist, etwa der Entladezeitpunkt an der Rampe, und das Be- und Entladen ohne eigene Beteiligung vonstattengeht. Nur dann hat der Fahrer diese Zeit zur freien Verfügung.

Die Bereitschaftszeit ist weder eine Ruhe- noch eine richtige Arbeitszeit. Dazu zählt:
• die Zeit, während der sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen (Warten auf Papiere, Standzeiten an der Laderampe),
• die Zeit, während der sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, etwa bei der Zollabfertigung,
• die Zeit, die ein Arbeitnehmer während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbringt (Mehrfahrerbetrieb).

Die Zeitgruppen werden beim analogen Tachografen mit dem Zeitgruppenschalter für den jeweiligen Fahrer geschaltet. Beim digitalen Kontrollgerät kommt der Aktivitätsschalter zum Einsatz. Jeder Fahrer ist dafür verantwortlich, was er einstellt. Der Bußgeldkatalog sieht vor, dass Fahrer, die das Symbol nicht richtig in das Kontrollgerät eingeben, mit 75 Euro innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums zur Kasse gebeten werden. Das kann sich innerhalb einer Woche schnell addieren.

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