DEKRA-Schulungen zur Annahme von Gefahrgut vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt

Das Luftfahrt-Bundesamt erkennt Schulungen der Personalkategorie 6 durch die DEKRA Akademie nach international geltenden Standards an. Wie das DEKRA Competence Center Gefahrgut/Umwelt mitteilte, ist es nun möglich, das Personal von Luftverkehrsgesellschaften und Frachtabfertigungsagenten nach den weltweit gültigen Schulungsanforderungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) auszubilden.

Personal der Kategorie 6 ist für die Annahme von Gefahrgut auf Flughäfen zuständig. Insgesamt sind an der Abwicklung von Gefahrguttransporten 12 Personalkategorien mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen beteiligt. Eine Zertifizierung des Personals nach ICAO-Standards ist für jeden Gefahrgutversender im internationalen Luftverkehr verbindlich vorgeschrieben. Darüber hinaus erfüllen DEKRA-Schulungen auch die besonderen Vorschriften des Internationalen Verbandes der Luftverkehrsgesellschaften (IATA-DGR).      Für die DEKRA Akademie bedeutet die LBA-Anerkennung einen weiteren wichtigen Schritt hin zum Vollanbieter für Gefahrgut-Schulungen im Luftverkehr. Joachim Freek, Leiter des Competence Center Gefahrgut/Umwelt: „Die Erweiterung der LBA-Genehmigung um die Personalkategorien 6 bis 8 und 10 bis 12 bestätigt uns im Bemühen um ein vollständiges Kurs-Portfolio für unsere Kunden. Wir haben in diesen Bereich erheblich investiert und können inzwischen für 8 der insgesamt 12 existierenden Personalkategorien zertifizierte Schulungen nach ICAO- und IATA-Standard anbieten.“ Bereits 2006 hatte das Luftfahrt-Bundesamt der DEKRA Akademie eine Genehmigung für die Ausbildung der Personalkategorien 1 (Versender) und 2 (Verpacker) erteilt. Für Luftfahrtunternehmen, Spediteure und Kunden bedeutet gut ausgebildetes Personal im Bereich der Gefahrguttransporte vor allem ein Maximum an Sicherheit, bringt aber zusätzlich auch Wettbewerbsvorteile, zum Beispiel aufgrund sinkender Zurückweisungsquoten.     Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) legt verbindliche Standards für die Luftfahrt von 190 Mitgliedsstaaten fest. Grundlage für die Tätigkeit der ICAO ist das sogenannte „Chicagoer Abkommen“ über die internationale Zivilluftfahrt. Vorschriften und Bedingungen für den Lufttransport von Gefahrgut sind im „Annex 18“ dieses Abkommens sowie den „Technischen Instruktionen für den sicheren Lufttransport gefährlicher Güter“ zusammengefasst.    Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) untersteht dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Durch die Wahrnehmung von inzwischen mehr als 100 Zulassungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsfunktionen gewährleistet das LBA personelle, technische und flugbetriebliche Sicherheitsstandards der Luftfahrt in Deutschland. Wenn Sie sich für weiterführende Informationen interessieren, bitte wenden Sie sich an unser Competence Center Gefahrgut Umwelt: Neunkirchener Straße 5 54550 Daun Tel.: 06592/17 36 75 Fax: 06592/95 77 73 mobil 0163 6358746 joachim.freek@dekra.com

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