Anfang Januar sind die Richtlinien zum Förderprogramm De-minimis 2016 im Bundesanzeiger erschienen.
Ab 13. Januar können Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen Fördermittel für Maßnahmen, die zur Sicherheit und Umwelt in ihrem Unternehmen beitragen, beantragen. Ein paar Neuerungen hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auf den Weg gebracht. So können Anträge sowie die erforderlichen Anlagen künftig ausschließlich auf elektronischem Weg auf dem vom Bundesamt für Güterverkehr bereitgestelltem Portal gestellt werden. Ein Link zum Portal steht auf der Seite des BAG unter www.bag.bund.de bereit.
In Zukunft besteht für Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb der Antragsfrist einen Antrag sowie bis zu vier weitere Folgeänträge zu stellen. Gezählt werden laut BAG die Anträge, die auch genehmigt wurden. Zuwendungen können auch Unternehmen erhalten, die in ihrem Pool Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht haben. Der Fördersatz für jedes schwere Fahrzeug wurde zudem von 1.000 auf 2.000 Euro angehoben. Wichtig: Der Antragsteller muss künftig
konkrete Maßnahmen entsprechend den laufenden Nummern des Maßnahmenkatalogs beantragen.
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2016 beginnt laut BAG am 13. Januar und endet am 30. September 2016.