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Compliance Regeln Whistleblower melden Verstöße

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Kartellverfahren in der Logistikbranche häufen sich. VW stellt neue Compliance-Regeln auf.

Das Thema Compliance birgt Zündstoff. Denn es kostet die Unternehmen richtig viel Geld – nicht nur, wenn die Blase platzt und ein Fall an die Öffentlichkeit dringt. Auch wenn Geld in dunkle Kanäle versickert, fehlen schnell einige Millionen. Große Kartellverfahren, etwa gegen Luft- und Seefrachtspeditionen, gab es immer wieder. Einige spektakuläre Fälle in jüngster Zeit zeigen, dass es weiter notwendig ist, sich mit Compliance-Regeln und deren Umsetzung zu befassen – auch in der Logistik. Das französische Kartellamt hatte etwa im Dezember 2016 eine Strafe von 672,3 Millionen Euro gegen 20 Unternehmen und einen Logistikverband im Stückgutgeschäft verhängt. Ein Nachspiel haben auch die Preisabsprachen von Lkw-Herstellern. Die EU-Kommission hat 2016 gegen fünf von ihnen eine Rekordstrafe von knapp drei Milliarden Euro verhängt.

Jetzt drohen Schadenersatzansprüche der Unternehmen, die zwischen 1997 und 2011 einen Lkw der verurteilten Hersteller gekauft haben. Mit Blick auf den Abgasskandal will Volkswagen Lehren für die Compliance ziehen.

"Bei allen Entscheidungen gilt das Vier-Augen-Prinzip"

Hiltrud Werner (50) ist als neuer Vorstand für Integrität und Recht angetreten, um sich im Konzern für mehr "Ehrlichkeit, Offenheit, Mut und Eigenverantwortung" einzusetzen. Nach dem Skandal wurde unter anderem ein "Whistleblower-System" eingesetzt, um mögliche Regelverstöße zu melden, ein neues "Aufklärungsbüro" soll als zentrale interne Anlaufstelle fungieren. "Bei allen Entscheidungen gilt das Vier-Augen-Prinzip", betont Werner, die von der VW-Konzernrevision in die neue Vorstandsaufgabe wechselte, nachdem Christine Hohmann-Dennhardt überraschend schnell das Handtuch warf.

Damit es gar nicht erst zu so gravierenden Fehlentscheidungen kommt, können Unternehmen vorbeugen. Welche Möglichkeiten sie dabei haben, erklärt der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Peter Förschler. Als ehemaliger Staatsanwalt kennt er die Wirtschaftskriminalität von der Strafverfolgungsseite her und hat selbst Anklagen in Wirtschaftsstrafverfahren erhoben. Ferner war er in seiner langjährigen Tätigkeit als Zivilrichter am Landgericht Stuttgart mit Wirtschaftsprivatrecht befasst.

Fast jedes zweite Unternehmen von Wirtschaftskriminalität betroffen

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) hat sich 2016 in einer Befragung mit Korruption, Datendiebstahl und Preiskartellen in der Transport- und Logistikbranche befasst. Ein Ergebnis: 80 Prozent (2012: 52 Prozent) der befragten Unternehmen haben – auch aufgrund des Auftraggeberdrucks – ein Compliance-Management-System (CMS) installiert. Die Zahl der Delikte sank in vier Jahren um ein Drittel. Zugleich stiegen die digitalen Risiken deutlich.

Fast jedes zweite Unternehmen war zwischen 2016 und 2014 mindestens von einer Form der Wirtschaftskriminalität betroffen (siehe Grafik). Die Zahl der Bestechungen hat sich seit der letzten Umfrage halbiert. Diesen positiven Wandel führt PwC auf das wachsende Problembewusstsein und das Implementieren von CMS in den Unternehmen zurück.

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Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
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trans aktuell 08 / 2017
7. April 2017
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