Lang-Lkw dürfen auch künftig in Deutschland weiter in einem Feldversuch erprobt werden. Die Ausnahmegenehmigung der Bundesregierung von 2011 ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts rechtens.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies in seiner Entscheidung Klagen der rot-grün regierten Bundesländer Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sowie der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen ab. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge hatten die Kläger verhindern wollen, dass die Lang-Lkw auch ohne Zustimmung der betroffenen Länder Strecken probeweise befahren dürfen. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung hatte dies Ende 2011 per Ausnahmegenehmigung erlaubt - ohne Einbeziehung von Bundestag und Bundesrat. Darin sahen die Kläger einen Verfassungsbruch.
DSLV begrüßt Entscheidung
Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Die Entscheidung des Gerichts ist eine wichtige Grundlage für alle Speditionen, die gemeinsam mit ihren Logistikpartnern mit dieser Transportform Systemverkehre getestet und bereits etabliert haben", sagt Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV. Die betriebswirtschaftlichen und ökologischen Vorteile des Lang-Lkw seien für die am Feldversuch teilnehmenden Unternehmen offensichtlich. "Mit der heute bekannt gegebenen Entscheidung ist die formale Debatte beendet und die sachliche Bewertung des Verkehrssystems Lang-Lkw steht wieder im Vordergrund. Der Feldversuch sollte jetzt ergebnisoffen und ohne Rückverlangungsängste fortgeführt und das Streckennetz erweitert werden", so Huster weiter.