Bevor es in den Weihnachtsurlaub ging, fanden in Bundesrat und Bundestag noch Sitzungen mit Bedeutung fürs Transportgewerbe statt.
So befürwortet der Bundesrat die ab 2018 geplante Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen. Für das "aktuelle Erfassungssystem" bedeute das gegebenenfalls einen "Neustart". Parallel dazu verlängerte das Bundesverkehrsministerium den Vertrag mit dem Maut-Betreiberkonsortium Toll Collect um weitere drei Jahre – bis Ende August 2018. Danach werden die Karten womöglich neu gemischt.
Zeitgleich mit der Vertragsverlängerung beauftragte der Bund die Toll Collect GmbH mit der Mauterhebung auf zusätzlichen rund 1.100 Kilometern Bundesstraße zum 1. Juli 2015. Ab 1. Oktober 2015 gilt die Lkw-Maut zudem für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht – statt wie bisher ab 12 Tonnen. Der Bund erhofft sich dadurch eine zusätzliche Einnahme von 460 Millionen Euro, die die Senkung der Mautsätze ab Januar 2015 ausgleichen soll. Die altbekannten „Mautkiller“-gehören also schon bald der Vergangenheit an.
Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung die Änderung des Fahrpersonalgesetzes beschlossen. So wurden unter anderem der Bußgeldrahmen für Betriebe angehoben (bisher maximal 15.000 Euro) und die Anforderungen an die Erste-Hilfe-Schulungen für Fahrer herabgesetzt. Die Abgeordneten der Regierungskoalition sprachen sich zudem dafür aus, von der EU-Kommission eine Regelung über den Verbringungsort der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit zu verlangen. Nur falls diese Regelung ausbleibt, will die Bundesregierung das Problem selbst lösen.