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Neue Zuständigkeiten Bundesfernstraßengesellschaft am Start

Foto: continental

Die Bundesfernstraßengesellschaft kommt. Der Bund und Länder einigen sich auf neue Zuständigkeiten.

Nun also doch: Der Bund soll künftig nicht nur für die Finanzierung der Autobahnen zuständig sein, sondern ebenso für deren Planung, Bau und Betrieb. Auf diesen Grundsatzbeschluss haben sich die Regierungschefs von Bund und Ländern auf ihrer Konferenz am 14. Oktober in Berlin jetzt verständigt. Sie realisieren damit eine Vorgabe des Koalitionsvertrages, wonach "gemeinsam mit den Ländern Vorschläge für eine Reform der Auftragsverwaltung erarbeitet und umgesetzt werden sollen".

Mit dieser Einigung haben die Länder ihren jahrelangen Widerstand gegen die Schaffung einer neuen Bundesfernstraßengesellschaft mit zentralen, übergeordneten Zuständigkeiten für den Bund aufgegeben. Man kann wohl auch sagen, sie haben diesen Kompetenzverlust gegen eine insgesamt großzügige Finanzregelung im Rahmen des neuen Bund-Länder-Finanzausgleichs geschluckt.

Fokus zunächst auf Autobahnen

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) haben sich damit letztlich durchgesetzt. In dem Beschluss wird festgelegt, dass der Fokus zunächst auf Autobahnen gelegt wird. Konkret soll eine "unter staatlicher Regelung stehende privatrechtlich organisierte ,Infrastrukturgesellschaft Verkehr‘ eingesetzt und das unveräußerliche Eigentum des Bundes an Autobahnen und Straßen im Grundgesetz festgeschrieben werden".

Für die umfangreiche Ausgestaltung dieser Vorgaben sollen Eckpunkte festgelegt werden, unter anderem für den Zeitplan und für Regelungen in der Übergangsphase sowie für den Übergang von Personal, Pensions- und Sachmitteln. Dabei sollen die Interessen der Beschäftigten hinsichtlich Status, Arbeitsplatz und Arbeitsort beachtet werden. Einig waren sich der Bund und die Länder schließlich, dass die Ausgestaltungen dieser Mammutaufgabe "noch intensiver und konstruktiver Diskussionen bedürfen". Diese werden federführend vom Chef des Bundeskanzleramts, Peter Altmaier (CDU), sowie den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder geführt. Schäuble und Dobrindt sind dabei zunächst also "auf den Status eines Zuarbeiters reduziert", so ein Berliner Beobachter.

Ehrgeiziger Zeitplan

Die Einigung auf die zentrale und umfassende Zuständigkeit des Bundes kommt womöglich gerade rechtzeitig, um gesetzestechnisch noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt zu werden. Wie es im Bundesverkehrsministerium heißt, ist der Gesetzentwurf zur nötigen Grundgesetzänderung bereits ausgefertigt, und der Gesetzentwurf zum Gründungsgesetz der Infrastrukturgesellschaft Verkehr in Bearbeitung. Der weitere Zeitplan ist ehrgeizig: Nach der regierungsinternen Abstimmung der Gesetzentwürfe sollen deren Verabschiedung durch das Bundeskabinett sowie die Behandlung in Bundestag und Bundesrat "zügig" noch vor den Landtagswahlen im Frühjahr nächsten Jahres erfolgen.

Ob das tatsächlich gelingen kann, wird im Berliner Politikbetrieb vielerorts bezweifelt. Zu wünschen wäre es auch, weil die jetzigen Mehrheitsverhältnisse für eine Realisierung gegeben sind, sie in der nächsten Legislaturperiode aber zumindest als unsicher gelten.Die Bundesregierung erwartet von der neuen Bundesgesellschaft vor allem mehr Effizienz. Bis heute gibt es bei vielen Ländern keine ausreichenden Planungskapazitäten, sodass vorhandene Mittel nicht zeitgerecht und zielgerichtet abfließen können. Dafür ist die Bündelung der Kompetenzen Finanzieren, Planen und Bauen ein wichtiger Schritt.

Länder entscheiden selbst

Relativ offen ist zur Stunde noch, wie die Zuständigkeiten für Planung, Bau und Ausbau der Bundesstraßen künftig von den Ländern geregelt wird. Der Bundesverkehrsminister sieht die Übertragung an die neue Gesellschaft nicht, der Bundeswirtschaftsminister fordert sie dagegen. Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben die Entscheidung darüber nun mit der Protokollformulierung "Bundesfernstraßen opt out" in die Hände der Länder gelegt. Das heißt, jedes Land kann für sich diese Zuständigkeit an die neue Bundesfernstraßengesellschaft abgeben – oder weiter bei sich behalten. Offen ist bislang auch, ob sich private Investoren an Projekten der neuen Gesellschaft beteiligen dürfen. Die Minister Sigmar Gabriel (SPD) und Schäuble votieren dafür, um dem Wunsch institutioneller Anleger zu entsprechen und zugleich den Bundeshaushalt zu entlasten. Schon im Dezember vorigen Jahres hatte das Bundesverkehrsministerium dem Verkehrsausschuss des Bundestags einen "Bericht zur Reform der Auftragsverwaltung im Bereich der Bundesfernstraßen" zugeleitet.

Darin finden sich bereits mehrere Vorschläge des jetzigen Bund-Länder-Beschlusses. Weiter heißt es dort, die "Gesellschaft in der Form einer GmbH" solle ihre Aufgaben nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen umsetzen, ein kaufmännisches Rechnungswesen aufbauen und "über eine eigene Kapazität zur Kreditaufnahme verfügen". Im Übrigen solle die Gesellschaft so ausgestaltet werden, dass kein Schattenhaushalt entsteht. Schließlich wäre "im weiteren Verfahren" zu prüfen, inwieweit die bereits vorhandenen Gesellschaften des Bundes, die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG, Alleineigentum) und die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -baugesellschaft (DEGES, Miteigentum), in den Prozess integriert werden könnten.

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